Der Heil- und Kostenplan ist eine Aufstellung einzelner vorgesehener Leistungen und Vergütungen, d.h. ein Kostenvoranschlag geplanter zahnärztlicher Maßnahmen. Die Erstattung der Kosten hierfür erfolgt nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) als Teil der allgemeinen zahnärztlichen Leistungen. Tariflich kann die Erstattung zahnärztlicher Leistungen von der Vorlage eines Heil- und Kostenplanes vor Behandlungsbeginn abhängig sein; wird dieser nicht rechtzeitig vorgelegt kürzt der Versicherer ggf. die Höhe seiner Leistungen. Bei aufwendigen Zahnersatzmaßnahmen oder auch langwierigen Zahnbehandlungen ist es grundsätzlich empfehlenswert, sich vor Behandlungsbeginn einen Heil- und Kostenplan erstellen zu lassen. Der Versicherte hat damit die Möglichkeit, diesen vor Behandlungsbeginn seinen Erstattungsstellen, z.B. der PKV zur Prüfung vorzulegen. Somit kann er sicherstellen, dass tatsächlich alle Kosten übernommen werden, bzw. entsprechende Belege zur Begründung der medizinischen Notwendigkeit nachreichen.