Deutschlands großes Onlinevergleichsportal - Bekannt aus Presse, Funk und Fernsehen
Das Original
seit 2001
Vergleich vieler Testsieger mit
Extra-Vorteil und Onlinerabatt
TARIFCHECK24 Vorteile
  • Kostenlos & unverbindlich
  • Hohe Einsparungen möglich
  • Vielfältiges Vergleichsangebot
  • Hoher Informationsgehalt
  • Bester Kundenservice
Newsletter
Webmiles
Der Versicherungsver-
gleicher mit Bonus-Garantie » Weiter...
Ausgezeichnet TestsiegerTestsieger Stiftung Warentest

Private Krankenversicherung

Geburtsdatum
Branche, Tätigkeit
Geschlecht
Auswahl »
A B D E F G H I J K L M N O P R S T U V W Z

Versicherungen-Lexikon

Schriftgröße Schriftgröße Schriftgröße
Seite drucken
Lexikon

Heil- u. Kostenplan für Zahntarife der PKV

Der Heil- und Kostenplan ist eine Aufstellung einzelner vorgesehener Leistungen und Vergütungen, d.h. ein Kostenvoranschlag geplanter zahnärztlicher Maßnahmen. Die Erstattung der Kosten hierfür erfolgt nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) als Teil der allgemeinen zahnärztlichen Leistungen. Tariflich kann die Erstattung zahnärztlicher Leistungen von der Vorlage eines Heil- und Kostenplanes vor Behandlungsbeginn abhängig sein; wird dieser nicht rechtzeitig vorgelegt kürzt der Versicherer ggf. die Höhe seiner Leistungen. Bei aufwendigen Zahnersatzmaßnahmen oder auch langwierigen Zahnbehandlungen ist es grundsätzlich empfehlenswert, sich vor Behandlungsbeginn einen Heil- und Kostenplan erstellen zu lassen. Der Versicherte hat damit die Möglichkeit, diesen vor Behandlungsbeginn seinen Erstattungsstellen, z.B. der PKV zur Prüfung vorzulegen. Somit kann er sicherstellen, dass tatsächlich alle Kosten übernommen werden, bzw. entsprechende Belege zur Begründung der medizinischen Notwendigkeit nachreichen.

Tarifcheck24.com, 4,6 out of 5 based on 174 ratings