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Versicherungen-Lexikon

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Lexikon

Kapitalbildende Lebensversicherung

Die Kapitalbildende Lebensversicherung ist die beliebteste und am meisten verbreitete Form Altersvorsorge. Sie bietet zum einen die Vorsorgemöglichkeit für das Alter durch den Sparanteil der Prämie, sowie einen Risikoschutz für die Hinterbliebenen im Todesfall. Vom Versicherer wird eine vereinbarte Versicherungssumme für den Todesfall, wären der gesamten Vertragslaufzeit garantiert. Die Höhe der Versicherungssumme richtet sich nach dem Geschlecht, dem Eintrittsalter, der Laufzeit und des Beitrags. Der Sparanteil des Beitrags wird von den Unternehmen am Kapitalmarkt gewinnbringend angelegt. An diesem Gewinn ist der Versicherungsnehmer, entsprechend seines auf den Vertrag bezogenen Kapitals, beteiligt. Am Ende der Vertragslaufzeit, erhält der Versicherungsnehmer im Erlebensfall, die Ablaufleistung aus dem Versicherungsvertrag ausgezahlt. Bis zu einem Höchstbetrag können die Beiträge zu einer Kapitalbildenden Lebensversicherung, als Vorsorgeaufwendungen geltend gemacht werden. Die in der Ablaufleistung enthaltenen Kapitalerträge sind nach einer zwölfjährigen Vertragslaufzeit, steuerfrei, wenn die Versicherungssumme mindestens 60% der Erlebensfallsumme beträgt.

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