Kapitallebensversicherungen werden in der Regel mit einer Dynamik abgeschlossen. Dabei wird dem Versicherungsnehmer das Recht eingeräumt, jährlich den Beitrag und somit die Versicherungssumme zu erhöhen. Dabei fällt keine neue Gesundheitsprüfung an. Diese Anpassung richtet sich in der Praxis an der Entwicklung des Höchstbeitrages zur gesetzlichen Rentenversicherung oder an festen Prozentsätzen Einige Unternehmen bieten je nach Tarif, zu besonderen Anlässen die Möglichkeit, die Leistung und den Beitrag zu erhöhen.