Einige Tarifbedingungen knüpfen die Erstattungszusage psychotherapeutischer Behandlungen an ein ausführliches ärztliches Attest; teilweise wird eine bestimmte Anzahl von Sitzungen je Kalender- oder Versicherungsjahr mit/ohne Genehmigung erstattet. Auch falls keine Genehmigungspflicht besteht, gilt, dass nur medizinisch notwendige Behandlungen überhaupt erstattungsfähig sind. Unterschiede gibt es darüber hinaus auch in der Erstattungshöhe.