Deutschlands großes Onlinevergleichsportal - Bekannt aus Presse, Funk und Fernsehen
Das Original
seit 2001
Vergleich vieler Testsieger mit
Extra-Vorteil und Onlinerabatt
TARIFCHECK24 Vorteile
  • Kostenlos & unverbindlich
  • Hohe Einsparungen möglich
  • Vielfältiges Vergleichsangebot
  • Hoher Informationsgehalt
  • Bester Kundenservice
Newsletter
Webmiles
Der Versicherungsver-
gleicher mit Bonus-Garantie » Weiter...
Ausgezeichnet TestsiegerTestsieger Stiftung Warentest

KFZ-Versicherung

Ihr Ortskennzeichen
Fahrzeug wählen über
Auswahl »
A B D E F G H I J K L M N O P R S T U V W Z

Versicherungen-Lexikon

Schriftgröße Schriftgröße Schriftgröße
Seite drucken
Lexikon

Ratenzahlung

Es wird dem Versicherten eine Stundung gewährt, allerdings wird der Beitrag unterteilt. Das bedeutet, dass bei einem Rücktritt des Versicherers vom Vertrag, wie etwa durch eine Anzeigepflichtverletzung, der Versicherer Anspruch auf die Beitragszahlungen hat, bis zum Ende des Jahres. Die erste Rate wird spätestens bei Aushändigung des Versicherungsscheines fällig.

Dabei ist zu beachten, dass der Versicherte bei Nichtzahlung der ersten Prämie innerhalb von 3 Monaten nach der Fälligkeit vom Vertrag zurücktreten muss (§ 38 VVG).

Wenn der Beitrag allerdings ein Jahr im voraus geleistet wird, gewährt der Versicherer einen Beitragsnachlass.

Tarifcheck24.com, 4,6 out of 5 based on 174 ratings