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Versicherungen-Lexikon

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Lexikon

Rückstellungen für Beitragsrückerstattung

Die Gewinnanteile aus der Überschussbeteiligung fließen zum größten Teil erst einmal den Rückstellungen für Beitragsrückerstattungen zu und werden den Versicherten erst mit einer zeitlichen Verzögerung gutgeschrieben. Nur ein geringer Anteil aus der Überschussbeteiligung wird den Versicherungsnehmern als Direktgutschrift im gleichen Jahr gutgeschrieben. Durch die zeitliche Verzögerung können Abweichungen bei den Überschussergebnissen ausgeglichen und die Gutschriften somit relativ stabil gehalten werden. Gesetzliche Vorgaben bestimmen, dass mindestens 90% der Überschusse an die Versicherten zeitnah auszuschütten sind. Tatsächlich lag der Wert der Ausschüttungen in den letzten Jahren bei bis zu 98 %.

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