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Versicherungen-Lexikon

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Lexikon

Rücktritt

Der Rücktritt von einem Versicherungsvertrag ist die Auflösung eines Vertrages für die Zukunft, unter der Bedingung, dass sich die Vertragsparteien die in der Vergangenheit gewährten Leistungen gegenseitig erstatten. Dem Versicherungsunternehmen stehen jedoch bis zum Ende des Versicherungsjahres die Beiträge zu. Der Versicherungsnehmer hat Anspruch auf die Auszahlung des ggf. fälligen Rückkaufwertes. Ein Rücktritt ist nur dann möglich, wenn er gesetzlich oder vertraglich vorgesehen ist.

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