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Lexikon

Selbstbeteiligung

Tarife ohne Selbstbeteiligung sind im Beitrag höher als vergleichbare Tarife mit einer Selbstbeteiligung. Der Selbstbehalt gilt pro versicherte Person und für ein Kalenderjahr, wobei die jeweiligen Gesellschaften z.T. mehrere Formen anbieten:

Festbeiträge, wie z.B. 150,- EUR / 300,- EUR / 600,- EUR / 1.000,- EUR nur auf dem ambulanten Sektor

Prozentualer Selbstbehalt, beispielsweise 20%. Oftmals ist der Selbstbehalt von 500,- EUR der vorgesehene Höchstbetrag an Eigenleistung

Selbstbehalt über alle Tarife (ambulant, stationär / Zahn)

Wenn ein Vertrag im Verlauf eines Jahres beginnt, können tarifbezogene Ermäßigungen der Selbstbeteiligung zum tragen kommen. Da die Selbstbeteiligung auch vom Arbeitgeber übernommen werden kann (bis 500,- EUR steuerfrei), ist diese auch für Arbeitnehmer interessant.

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