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Versicherungen-Lexikon

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Lexikon

Sonderausgaben

Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Versicherungsnehmer die Beiträge zu einer Lebensversicherung im Rahmen der vorgesehenen Höchstbeträge als Sonderausgaben bei der Einkommensteuer geltend machen. Sie sind Teil der Vorsorgeaufwendungen und mindern das zu versteuernde Einkommen.

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