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Versicherungen-Lexikon

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Lexikon

Verbundene Lebensversicherung

Die Versicherung auf verbundene Leben ist im Allgemeinen als Lebensversicherung für Ehepaare oder Geschäftspartner gebräuchlich. Bei ihr wird das Sterbefallrisiko auf zwei versicherte Personen zusammengefasst. Bei Anwendung als Teilhaberversicherung unter Geschäftspartnern, können auch mehr als zwei Personen in eine verbundene Lebensversicherung eingebunden sein.

Als Versicherungsfall wird meistens der Tod des zuerst Sterbenden vereinbart.

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