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Versicherungsberater beraten ihre Auftraggeber vor Vertragabschluss in allen Versicherungsfragen. Die Beratung muss neutral und eigenverantwortlich betrieben werden. Die Versicherungsberater sind Freiberufler und unterliegen dem Rechtsberatungsgesetz. Sie werden von der zuständigen Justizbehörde zur Beratung ermächtigt. Die Vermittlung von Versicherungsverträgen ist den Versicherungsberatern verboten. Nur der jeweilige Auftraggeber darf die Beratung honorieren

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