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Versicherungen-Lexikon

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Lexikon

Versicherungsvermittler

Zum Personenkreis der Versicherungsvermittler gehören, Angestellte im Außendienst einer Versicherungsgesellschaft, Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter. Hauptberufliche oder nebenberufliche Versicherungsvertreter, sind in der Regel vertraglich an ein Versicherungsunternehmen gebunden.

Der Versicherungsmakler wird in der Regel vom Versicherungsnehmer mit der Anbahnung und Vermittlung von Verträgen beauftragt. Er handelt im Interesse seines Kunden.

Der angestellte Versicherungsvermittler im Außendienst vertritt die Interessen und Produkte seiner Gesellschaft.

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