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Versicherungen-Lexikon

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Lexikon

Vollversicherung in der PKV

Eine Krankheitskostenvollversicherung ersetzt eine Mitgliedschaft bei einer gesetzlichen Krankenkasse. Die Vollversicherung umfasst Leistungen für eine ambulante, stationäre und zahnärztliche Versorgung. Eine Krankentagegeldversicherung als Verdienstausfallversicherung und eine Krankenhaustagegeldversicherung für die mit einem Krankenhausaufenthalt verbundenen Mehrkosten sowie eine private Pflegeversicherung (Pflegekosten/-tagegeld) runden den Versicherungsschutz des privat Versicherten ab. Im Rahmen der Vollversicherung kann der Versicherte zwischen einer Vielzahl von Tarifen und Tarifstufen wählen und sich den gewünschten Versicherungsschutz individuell bestimmen. Im ambulanten Bereich können absolute oder prozentuale Selbstbeteiligungen vereinbart werden; im Krankenhaus Regelleistungen analog der gesetzlichen Krankenkasse und die Wahlleistungen Unterkunft im Ein- und/oder Zweibettzimmer bzw. privatärztliche Behandlung. Bei den Tarifen für Zahnbehandlung und Zahnersatz sind ebenfalls Wahlmöglichkeiten gegeben zwischen Tarifen mit hohem Leistungsumfang und Tarifen, die eher auf einen günstigen Preis abzielen und geringere Leistungen bieten.

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