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Versicherungen-Lexikon

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Lexikon

Vorauszahlungen als PKV-Versicherter

Heutzutage muss kein Privatversicherter Arzt- und Zahnarztrechnungen mehr vorauszahlen, wie dies früher gelegentlich der Fall war. Rechnungen können unbezahlt eingereicht werden. Die Versicherungsunternehmen erstatten die tarifliche Leistung und der Versicherungsnehmer kann dann die Ärzte bezahlen. Für Fälle, wo eine besondere Vorauszahlung bereits vor Behandlungsbeginn notwendig ist (also hauptsächlich im Krankenhaus) geben die Versicherer Krankenhausausweise und/oder Kostenübernahmeerklärungen ab.

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