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Versicherungen-Lexikon

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Lexikon

Wehrpflichtige, Zivildienstleistende

Es werden Wehrpflichtigen und Zivildienstleistenden folgende Sozialleistungen über die freie Heilfürsorge gewährt:

Die Anwartschaftsversicherung zum Ersatz der Ruhensbeiträge zu einer privaten Krankenversicherung zugunsten Wehrpflichtiger, die nicht sozialversicherungspflichtig sind

Da Angehörige kein Anrecht auf die Leistungen der freien Heilfürsorge haben, werden die Beiträge zu einer privaten Krankenversicherung oder einer freiwilligen Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenversicherung zugunsten der Familienangehörigen ohne eigenes Einkommen geleistet

Durch die Anwartschaftsversicherung wird gewährleistet, dass der Versicherungsvertrag nach Ableisten der Wehrpflicht unverändert und voll wirksam beibehalten werden kann. Vgl. "Freie Heilfürsorge" und "Anwartschaftsversicherung"

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