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Versicherungen-Lexikon

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Lexikon

Widerspruchsrecht

Wurden dem Versicherungsnehmer bei Antragstellung nicht alle Unterlagen zur Versicherung ausgehändigt, so kann er, nachdem er den Versicherungsschein, die Versicherungsbedingungen und die Verbraucherinformation erhalten hat, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt dieser Unterlagen, dem Vertrag widersprechen. Widerspricht der Versicherungsnehmer diesem Vertrag nicht, so gilt der Vertrag auf der Grundlage der Versicherungspolice als abgeschlossen. Im Falle eines Widerspruchs wird der Vertrag aufgehoben.

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