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Versicherungen-Lexikon

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Lexikon

Zahn-Zusatzversicherung, Leistungsumfang

In den Zusatztarifen für zahnärztliche Behandlung GKV-Versicherter sind in der Regel Leistungen für die Bereiche Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie vorgesehen, es können aber auch nur einzelne Teilbereiche erstattungsfähig sein. Kosten einer Zahnbehandlung sind Gebühren für allgemeine, prophylaktische, konservierende (außer Versorgung mit Kronen) und chirurgische Leistungen sowie Röntgenleistungen und die erforderlichen zahnärztlichen Leistungen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut und des Paradontiums inkl. der entsprechenden Material- und Laborkosten.

Als Kosten für Zahnersatz gelten Gebühren für prothetische, implantologische und zahnärztliche Leistungen, Reparaturen von Zahnersatz, Brücken, Kronen, Stiftzähne, zugehörige Material- und Laborkosten sowie funktionsanalytische und funktionstherapeutische zahnärztliche Leistungen (Kosten der Gebissfunktionsprüfung). Kosten für Kieferorthopädie sind Gebühren zahnärztlicher Leistungen zur Beseitigung von Kiefer- und Zahnfehlstellungen inkl. zugehöriger Material- und Laborkosten. Meist wird ein bestimmter Teil der Rechnungen mit dem vereinbarten Prozentsatz unter Berücksichtigung der GKV-Leistung erstattet.

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