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Versicherungen-Lexikon

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Lexikon

Zahntarife, Leistung der privaten Vollversicherung

In den Tarifen für zahnärztliche Behandlung sind in der Regel Leistungen für die Bereiche Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie vorgesehen. Kosten einer Zahnbehandlung sind Gebühren für allgemeine, prophylaktische, konservierende (außer Versorgung mit Kronen) und chirurgische Leistungen sowie Röntgenleistungen und die erforderlichen zahnärztlichen Leistungen bei Erkrankungen der Mundschleimhaut und des Paradontiums inkl. der entsprechenden Material- und Laborkosten. Meist wird die Zahnbehandlung mit einem höheren Satz erstattet als die Leistungen für Zahnersatz und Kieferorthopädie.

Als Kosten für Zahnersatz gelten Gebühren für prothetische, implantologische und zahnärztliche Leistungen, Reparaturen von Zahnersatz, Brücken, Kronen, Stiftzähne, zugehörige Material- und Laborkosten sowie funktionsanalytische und funktionstherapeutische zahnärztliche Leistungen (Kosten der Gebissfunktionsprüfung). Kosten für Kieferorthopädie sind Gebühren zahnärztlicher Leistungen zur Beseitigung von Kiefer- und Zahnfehlstellungen inkl. zugehöriger Material- und Laborkosten.

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