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Zahnzusatzversicherung Ratgeber

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Zahnzusatzversicherung

Ratgeber – Zahnzusatzversicherung

Warum kann eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll sein?

Mit einer Zahnzusatzversicherung kann sich jeder Versicherte individuell vor hohen Zuzahlungen oder Eigenleistungen bei Zahnersatz, Zahnfüllungen oder Behandlungen zur Prophylaxe absichern. Diese Versicherung leistet insbesondere bei den Zuzahlungen von Zahnersatz, wie bei Kronen, Brücken oder Implantaten eine hohe Kostenerstattung. Aber auch andere Behandlungen, beispielsweise die Zahnprophylaxe, sind versicherbar. Aus diesem Grund kann der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung für alle gesetzlich Krankenversicherten sinnvoll sein, denn die gesetzliche Krankenversicherung erstattet dem Versicherten bei Zahnersatz, Zahnfüllungen oder speziellen Prophylaxe-Behandlungen nicht alle Kosten, sondern nur einen prozentualen Anteil oder der Versicherte muss vollständig in Eigenleistung gehen.

Zahnärztliche Leistungen wie die professionelle Zahnreinigung werden zum Beispiel von der gesetzlichen Krankenversicherung überhaupt nicht erstattet und auch die Zahnsteinentfernung wird nur einmal im Kalenderjahr übernommen. Um die Zähne und das Zahnfleisch auf Dauer gesund zu erhalten, ist es oftmals aber notwendig, einige Prophylaxe-Behandlungen mehrfach im Jahr durchzuführen. Der Umfang der Kostenerstattung richtet sich nach dem abgeschlossenen Tarif. Bei einigen Tarifen ist es möglich, dass der Versicherte durch die Zusatzversicherung in Verbindung mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung den vollständigen Rechnungsbetrag vom Zahnarzt erstattet bekommt.

Welche Leistungen bietet die gesetzliche Krankenversicherung beim Zahnersatz?

Die gesetzliche Krankenversicherung beteiligt sich an einer Zahnarztrechnung für Zahnersatz, beispielsweise bei Kronen, Implantaten oder Brücken, nur mit einer Kostenerstattung in Form eines Festzuschusses. Dieser wird vom gemeinsamen Bundesausschuss festgelegt und liegt bei 50 Prozent. Der Festzuschuss kann beim Nachweis von regelmäßigen Zahnarztbesuchen nochmals um 20 oder 30 Prozent erhöht werden. Dazu muss vom Versicherten ein Bonusheft geführt werden, in welches einmal im Jahr der Besuch beim Zahnarzt dokumentiert wird. Wenn ein lückenloser Nachweis für fünf Jahre nachgewiesen werden kann, dann erhält der Versicherte 20 Prozent auf den Festzuschuss und bei mindestens zehn Jahren 30 Prozent. Dabei ist zu beachten, dass sich dieser Bonuszuschuss nicht auf den Rechnungsbetrag, sondern lediglich auf den Festzuschuss in Höhe von 50 Prozent bezieht.

Welche Kündigungsfristen gibt es bei der Zahnzusatzversicherung?

Eine Zahnzusatzversicherung kann innerhalb von drei Monaten gekündigt werden. Je nach geschlossenem Vertrag ist dabei zu beachten, dass bei einigen Versicherungen die Kündigung zum Ende des Kalender- oder Versicherungsjahres möglich ist. Jedoch ist bei der Kündigung die Mindestversicherungsdauer zu beachten, welche oftmals zwischen einem und zwei Jahren liegt. Erst nach dieser Zeit ist eine Kündigung möglich. Sollte sich allerdings der Beitrag erhöhen, dann kann das Versicherungsverhältnis innerhalb von vier Wochen gekündigt werden, nachdem der Versicherte über die anstehende Beitragserhöhung informiert worden ist.

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