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Reisegepäck­versicherung

Reisegepäckversicherungen

Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.


Reisegepäckversicherungen als Teil von Kombi-Produkten

Die Reisegepäckversicherung wird als Einzelversicherung und Teil eines Versicherungspakets oder einer Jahresversicherung angeboten.

Die Reisegepäckversicherung erhalten Sie oftmals als Teil eines Rundum-Sorglos-Pakets, sodass sie gleichzeitig gegen andere Risiken abgesichert sind. Dazu zählen etwa die Reiserücktritts-, Reiseabbruch-, die Reiseunfallversicherung und oft auch die Auslandskrankenversicherung. Als Teil einer Jahresreiseversicherung ist Ihr Gepäck tarifabhängig auf beliebig vielen Reisen versichert, solange diese eine vom Versicherer festgelegte Anzahl an Tagen pro Jahr nicht überschreiten beträgt – oft handelt es sich um maximal 82 Tage.

Die Möglichkeiten der kombinierten Absicherung sind in der Regel kostengünstiger als Einzelversicherungen. Vergleichen Sie am besten die Tarife und Angebote verschiedener Anbieter, um einen günstigen Tarif mit umfassenden Leistungen ausfindig zu machen.


In welchen Fällen leistet die Reisegepäckversicherung?

Die Reisegepäckversicherung leistet, wenn das versicherte Gepäckstück und/oder dessen Inhalt beschädigt oder gestohlen wurde. Bei Vertragsabschluss werden die Leistungen bei möglichen Schadensfällen genau definiert.

Reisegepäckversicherung – Leistungen

Tarifabhängig werden in folgenden Fällen Leistungen erbracht:

  • bei mutwilliger Zerstörung
  • bei Diebstahl
  • bei Schäden von Gepäck und Gepäckinhalt bei Brand, Wasser, Sturm, beim Verladen oder Transport

Diese umfasst eine Regulierung des entstandenen Schadens, beispielsweise durch Brand, Wasser, Sturm oder beim Transport und Verladen des Gepäcks. Die Versicherung erbringt jedoch keine Leistung, wenn das Gepäckstück bereits vor der Reise Mängel aufgewiesen haben sollte. Für Beschädigungen des Gegenstands durch Abnutzung oder eigene unsachgemäße Behandlung kommt die Reisegepäckversicherung nicht auf.

Neben der Beschädigung von Gepäck und dessen Inhalt tritt die Reisegepäckversicherung auch dann ein, wenn Ihnen ein Gepäckstück gestohlen oder mutwillig von Dritten beschädigt wurde.

Die Aufsichtspflicht von Ihnen als Gepäckinhaberin oder Gepäckinhaber darf dabei jedoch nicht vernachlässigt werden. Das heißt, das Gepäckstück sollte nicht vorübergehend an öffentlicher Stelle alleine gelassen werden.


Erstattungen – Reparaturkosten und Zeitwert

Ist der beschädigte Gegenstand noch zu reparieren, erstattet Ihnen die Versicherung dafür die Kosten. Bei nicht möglicher Reparatur wird der Zeitwert des beschädigten Gepäckstücks ersetzt.

Welche Schadenssumme Ihnen letztlich zusteht, hängt auch von der vereinbarten Versicherungssumme ab. Diese liegt in der Regel zwischen 1.000 und 3.000 Euro. Je höher die vereinbarte Versicherungssumme und je länger die Reisedauer, desto höher fallen folglich auch die Beiträge aus. Durch die Vereinbarung eines Selbstbehalts im Schadensfall verringert sich Ihr Beitrag. Prüfen Sie am besten, ob Ihr Versicherer entsprechende Tarife anbietet und vergleichen Sie die unterschiedlichen Angebote.

Grundsätzlich müssen Sie selbst entscheiden, ob eine Reisegepäckversicherung für Sie nützlich ist. Oftmals greift eine bestehende Hausratversicherung auch auf Reisen. Beinhaltet diese eine Außenversicherung, sind Sie dabei in der Regel auch gegen finanzielle Einbußen bei Diebstählen im Hotelzimmer geschützt.