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Brutto-Netto-Rechner (Gehaltsrechner) 2024

Wie viel Netto bleibt vom Brutto?

Brutto-Netto-Gehaltsrechner bei Tarifcheck.de

Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.

Das im Arbeitsvertrag festgelegte Bruttogehalt sieht oft vielversprechend aus. Doch wieviel bleibt Ihnen davon nach Abzug von Steuern und Sozialabgaben noch übrig?


Bestimmen Sie Ihr Nettogehalt

Mithilfe unseres kostenlosen Brutto-Netto-Rechners können Sie Ihr Nettogehalt exakt ermitteln.

Hilfreich ist dies etwa bei Gehaltsverhandlungen, deren Verhandlungsbasis meist der Bruttobetrag ist. Sie sehen also, welches Netto-Gehalt übrig bleibt.

Im Falle einer Gehaltserhöhung können Sie mit dem Netto-Rechner schnell und effizient errechnen, wieviel Ihnen vom Brutto-Mehrbetrag praktisch bleibt. Sind Sie , kann Ihnen unser Brutto-Netto-Rechner zudem dabei helfen, für sich und Ihre Partnerin oder Ihren Partner die zu finden.

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Angaben zum Gehalt


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Angaben zur Sozialversicherung



Was genau ermittelt der Gehaltsrechner?

Die Gesetzgebung zur Höhe der Abgaben von Ihrem Bruttogehalt ist komplex und unterliegt häufigen Aktualisierungen. Faktoren wie Familienstand oder Wohnort bestimmen, wie viel davon Sie als Nettogehalt ausgezahlt bekommen.

Je nach den Lebensumständen können so zwei Individuen mit identischem Bruttogehalt verschiedenste Nettogehälter erhalten: Sind Sie mit Ihrer Ehepartnerin oder Ihrem Ehepartner mit zwei Kindern in Mecklenburg-Vorpommern ansässig, haben Sie ein völlig anderes Nettogehalt als jemand, der bei gleichem Bruttogehalt unverheiratet in Bayern lebt.

Unser kostenfreier, schneller und effizienter Lohnsteuerrechner berücksichtigt Ihre individuellen Lebensumstände und die aktuelle Gesetzgebung. Der Brutto-Netto-Rechner 2024 listet Ihnen die einzelnen Abgaben aufgeschlüsselt auf und ist so das ideale Werkzeug für Ihre Nettolohnbestimmung.


Wie der Nettolohn ermittelt wird

Ihr Nettolohn hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die Wichtigsten davon sind die Bruttogehaltshöhe, die Lohnsteuerklasse, Ihr Alter, gegebenenfalls die Anzahl Ihrer Kinder und der jährliche Steuerfreibetrag. Relevant sind außerdem Ihr Wohnort, etwaige Kirchenzugehörigkeit und ob Sie privat oder gesetzlich krankenversichert sind.

All diese Komponenten werden in unserem Brutto-Netto-Rechner selbstverständlich berücksichtigt.

Mehr Netto vom Brutto

Der Gehaltsrechner eignet sich, um bei Veränderungen der Lebenssituation (z. B. Heirat) die individuell beste Steuerlösung zu ermitteln. Lesen Sie dazu auch den Ratgeber!

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Brutto-Netto-Rechner – diese Punkte beeinflussen die Höhe der Lohnsteuer

Diverse Punkte haben Einfluss auf die Lohnsteuer, darunter etwa die Steuerklasse, ein Jahres-Freibetrag für verschiedene Gegebenheiten oder die Art der Krankenversicherung.

Der Netto-Brutto-Rechner kalkuliert anhand dieser und anderer Kriterien, was von Ihrem Einkommen übrig bleibt.


Sozialabgaben und Steuern – daraus bestehen Ihre Abgaben

Die Abgaben von Ihrem Bruttogehalt setzen sich aus Sozialabgaben und Steuern zusammen. Die Steuern bestehen aus Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

Die Sozialabgaben sind finanziell höher veranschlagt als das zu versteuernde Einkommen und beinhalten folgende Komponenten: Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und die Arbeitslosenversicherung. Der Arbeitnehmer beteiligt sich dabei anteilig an den Sozialabgaben. Der Brutto-Netto-Rechner hilft Ihnen dabei, die Höhe Ihrer Abgaben zu ermitteln.

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die verschiedenen Sozialabgaben.

Krankenversicherung

In Deutschland besteht für jeden Bundesbürger gesetzliche oder private Krankenversicherungspflicht. Sind Sie in einer gesetzlichen Krankenversicherung gemeldet, dann beträgt Ihr monatlicher Krankenkassenbeitrag 14,6 Prozent Ihres Bruttoeinkommens, Ihr Arbeitnehmer und Sie selbst übernehmen den Betrag je zur Hälfte – für Sie machen die Krankenkassenbeiträge folglich 7,3 Prozent Ihres Bruttoeinkommens aus.

Die gesetzlichen Krankenkassen können seit 2015 zudem einen individuellen Zusatzbetrag fordern, der im Durchschnitt bei über 1,6 Prozent pro Monat liegt (Stand 2024).

Sind Sie privat krankenversichert, ist der Betrag unabhängig von Ihrem Gehalt und kann nicht als Sozialabgabe an den Staat verstanden werden. Anhand des monatlichen PKV-Beitrags kann der Brutto-Netto-Rechner das Nettogehalt dennoch bestimmen.

Der private Krankenkassen-Tarif wird beim Beitritt durch Ihre individuellen Voraussetzungen festgelegt, also etwa anhand Ihres Alters, Gesundheitszustandes oder Ihrer Leistungswünsche. Er bleibt unverändert, egal ob Sie beispielsweise 1.000 Euro oder 4.500 Euro monatlich verdienen. Unabhängig davon zahlt Ihnen Ihr Arbeitgeber die Hälfte Ihres PKV-Beitrags bis zu einem gewissen Höchstbetrag.

Soziale Pflegeversicherung

Als gesetzlich Krankenversicherte oder Krankenversicherter gehören Sie der sozialen Pflegeversicherung an. Von dem Beitragssatz zur Pflegeversicherung zahlen Arbeitgeber und Angestellte je die Hälfte.

Im Jahr 2024 liegt der Pflegebeitragssatz auf 3,4 Prozent erhöht werden. Kinderlose sollen zusätzliche 0,6 Prozent zahlen.

Gesetzliche Rentenversicherung

Die Rentenversicherung beträgt seit 2018 18,6 Prozent (Stand: 2024). Arbeitgeber und Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer tragen davon je 9,3 Prozent.

Nicht Pflichtversicherte – also beispielsweise Selbstständige – können der gesetzlichen Rentenversicherung freiwillig beitreten oder müssen privat für ihr Alter vorsorgen. Um als Pflichtversicherte oder Pflichtversicherter die Rente zu erhöhen, kann ergänzend eine private Rentenversicherung abgeschlossen werden.

Gesetzliche Arbeitslosenversicherung

Die Arbeitslosenversicherung liegt im Jahr 2024 bei 2,6 Prozent. Auch hier werden die Kosten in gleichen Teilen auf Arbeitgeber und Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer umgelegt – beide zahlen also 1,3 Prozent.

Die Arbeitslosenversicherung ist dabei eine Pflichtversicherung. Sind Sie in einem steuerpflichtigen Angestelltenverhältnis, Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis, sind sie zwangsläufig versichert, Ausnahmen bestehen für bestimmte Berufsgruppen wie beispielsweise Beamtinnen und Beamte. Bei der genauen Bestimmung des Betrags hilft der Online-Gehaltsrechner.


Diese Arten von Steuern gibt es

In Deutschland gibt es verschiedene Arten von Steuern, die bei der Brutto-Netto-Berechnung entscheidend sind:

  • Lohnsteuer: Die Lohnsteuer wird vom Bruttogehalt abgeführt. Der Betrag ist abhängig von der Steuerklasse und der Gehaltshöhe.
  • Solidaritätszuschlag: Der Solidaritätszuschlag wurde 1991 eingeführt, um die Kosten der Deutschen Einheit mitzufinanzieren. Er beträgt heute 5,5 Prozent der Lohnsteuer. Seit 2021 muss er nur noch ab einem gewissen Einkommen gezahlt werden: Liegt das Bruttoeinkommen 2024 bei weniger als 18.130 Euro (36.260 Euro bei gemeinsam steuerzahlenden Partnern).
  • Kirchensteuer: Gehören Sie offiziell einer christlichen Glaubensgemeinschaft an, müssen Sie Kirchensteuer zahlen. Der Betrag entspricht 9 Prozent des Lohnsteuerbetrags – in den Bundesländern Bayern und Baden-Württemberg liegt er mit 8 Prozent einen Prozentpunkt niedriger.

Die Steuerklassen in Deutschland

Deutschland hat sechs Steuerklassen. Diese sind bis auf wenige Ausnahmen nicht frei wählbar, sondern ergeben sich aus Ihrem Familienstand und dem etwaigen Vorhandensein von Kindern.

Steuerklassen I bis VI

Steuerklassen Familienstatus
Steuerklasse I Zur hoch angesetzten Steuerklasse 1 gehören Alleinstehende, Geschiedene, getrennt Lebende und Verwitwete.
Steuerklasse II Die etwas günstigere Steuerklasse 2 ist für Alleinerziehende, die mit mindestens einem Kind in einem Haushalt leben, für das sie Kindergeld beziehen. Es ist für die Zuordnung zur Steuerklasse 2 dabei nicht wichtig, ob die alleinerziehende Person ledig, geschieden, getrennt lebend oder verwitwet ist.
Steuerklasse III und Steuerklasse V Steuerklasse 3 und Steuerklasse 5 sind Pendant-Steuerklassen für Ehepartner mit unterschiedlich hohen Gehältern – im Normalfall beansprucht der Ehepartner mit dem höheren Gehalt die vergleichsweise niedriger angesetzte Steuerklasse 3; der andere Ehepartner muss dann die höher angesetzte Steuerklasse 5 nehmen.
Steuerklasse IV Sie ist eine weitere Option für Verheiratete, allerdings müssen beide Partner sich auf Klasse 4 einigen – eine Kombination von Steuerklasse 3 und 4 ist beispielsweise nicht möglich. Steuerklasse 4 wird meist von Ehepartnern mit ähnlichen hohen Gehältern genutzt.
Steuerklasse VI Die höher angesetzte Steuerklasse 6 ist nur relevant, wenn Sie mehr als zwei lohnsteuerpflichtige Tätigkeiten ausüben und gilt für die Abgabenabführung der zweiten und der weiteren lohnsteuerpflichtigen Tätigkeiten.

Eine Steuerklasse kann einmal jährlich geändert werden. Diese Änderung muss beim Finanzamt beantragt werden und ist Pflicht, wenn sich die Lebenssituation ändert – man zum Beispiel verheiratet war und nun getrennt lebt.

Der Netto-Brutto-Rechner ermittelt Ihnen schnell, wie viel Gehalt Ihnen mit Ihrer Steuerklasse aufs Konto überwiesen wird.


FAQ – häufige Fragen zum Brutto-Netto-Rechner