Die Manager-Rechtsschutzversicherung sorgt für Versicherungsschutz, wenn rechtliche Interessen gerichtlich wahrgenommen werden.
Mit der Ernennung zum Geschäftsführer geht in der Regel für viele Versicherte ganz nebenbei der Versicherungsschutz aus der privaten
Rechtsschutzversicherung verloren. Manager und Führungskräfte erfahren dies oftmals zu spät, wenn die gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher
Interessen einen juristischen Beistand erfordert, dieser jedoch nicht mehr versichert ist.
Die Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen besagen,
dass eine private Arbeitnehmer-Rechtsschutz-Versicherung keinerlei rechtliche Angelegenheiten aus Anstellungsverhältnissen gesetzlicher
Befugter von Unternehmen oder Organisationen (juristische Personen) mitversichert. Das ist genau der Gegenstand einer Manager-Rechtsschutzversicherung.
Vorstände (Top-Manager) und Geschäftsführer benötigen daher einen besonderen auf ihre Tätigkeit abgestimmten Versicherungsschutz.
Das finanzielle Risiko, welches aus gerichtlichen Auseinandersetzungen erwächst, ist in solchen Fällen sehr hoch und von einzelnen Personen nicht zu tragen.
Um als Manager und Führungskraft in einem Gerichtsprozess nicht vorzeitig zur Aufgabe gezwungen zu werden, muss rechtzeitig und individuell
vorgesorgt werden. Versichert sind im Rahmen dieses Versicherungsvertrages beispielsweise ein Aufsichtsrat oder Beiratsmitglied, die
Geschäftsführer einer GmbH, das Vorstandsmitglied einer Aktiengesellschaft oder eines Vereins. Abschließen kann eine Manager-Rechtsschutzversicherung
der jeweilige Manager selbst oder ein Unternehmen, Verein oder eine Organisation, für welche die Führungskraft tätig ist.
Die Manager-Rechtsschutzversicherung kann für spezielle Rechtsschutzbereiche abgeschlossen werden. Zu diesen Bereichen gehören
die Straf-Rechtsschutzversicherung, die Vermögensschaden-Rechtsschutzversicherung und die Anstellungs-Rechtsschutzversicherung
jeweils für Führungskräfte.
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Es gibt eine Reihe von Gründen, die für eine Manager-Rechtsschutzversicherung für Führungskräfte sprechen.
Bei gerichtlichen Auseinandersetzungen beträgt im Allgemeinen der Streitwert mindestens ein Jahresgehalt. Bei Arbeitnehmern liegt dieser bei drei Monatsgehältern. Manager müssen einen Gerichtskosten-Vorschuss in Höhe von drei Jahresgehältern zahlen. Für Arbeitnehmer gilt in diesem Fall ein Jahresgehalt. Für Streitfälle ist meist anstelle des Arbeitsgerichtes ein Zivilgericht zuständig. Wer im Prozess unterliegt, trägt die Anwalts- und Gerichtskosten der gegnerischen Seite. Kommt es aufgrund einer Verurteilung zum Verlust des Arbeitsplatzes, bedeutet dies gleichzeitig einen Image-Verlust. Einen weitergehenden Versicherungsschutz benötigen beispielsweise auch Prokuristen. Prokuristen können nur Teilbereiche mit einem normalen Arbeits-Rechtsschutz absichern.
Dies gilt unter anderem dann nicht, wenn ein Arbeitsvertrag beendet werden soll.
Die meisten Rechtsschutz-Versicherer erteilen in diesem Fall keine Deckungszusage.
Sie begründen dies damit, dass erst nach einer
Kündigung eine veränderte Rechtslage eintritt. Führungskräfte sollten rechtzeitig eine Manager-Rechtsschutzversicherung abschließen.
Empfehlenswert ist in vielen Fällen eine sogenannte Rückwärtsversicherung. Diese bietet Versicherungsschutz für in der Vergangenheit
liegende Ereignisse. Der Leistungsumfang von D&O-Versicherungen und Manager-Rechtsschutzversicherungen für Führungskräfte kann in Teilbereichen
zu Überschneidungen führen. Ein spezialisierter Versicherungsmakler kann die optimale Variante ermitteln. Führungskräfte müssen in ihrer Position
eher mit einer Anzeige rechnen. Dabei werden von der Staatsanwaltschaft auf bloßen Verdacht hin Ermittlungsverfahren eingeleitet.