Um die Unterschiede für private und gesetzliche Krankenversicherungen festzustellen, können Sie sich auf einige wesentliche Merkmale konzentrieren.
Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung wird maßgeblich von Ihrem Einkommen bestimmt. Wenn Sie sich privat krankenversichern, ist ausschließlich Ihr Gesundheitszustand sowie Eintrittsalter und Geschlecht entscheidend. Während alle Angehörigen Ihrer Familie, auch bei nicht vorhandenem eigenem Einkommen, bei der gleichen gesetzlichen Krankenkasse wie Sie kostenlos mitversichert sind, sieht das unter Umständen bei der Wahl einer privaten Krankenversicherungsform anders aus. Wird der Privatversicherte aufgrund einer bestimmten Einkommenssituation verantwortlich für die Versicherung von Familienangehörigen, kann die Familienversicherung nicht mehr genutzt werden.
In der privaten Krankenversicherung gilt ein Solidaritätsprinzip wie auch in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Jeder Versicherte muss mit einem bestimmten Vertrag versichert werden, das gilt auch für mehrere Kinder. Für Singles mit einem relativ hohen Einkommen lohnt sich eine Mitgliedschaft in der privaten Krankenversicherung aufgrund wesentlich geringerer Beiträge. Privat Versicherte können im Allgemeinen in Arztpraxis und Krankenhaus einen komfortableren Service wahrnehmen. Privatpatienten sind deshalb besonders willkommen, da sich mit Ihnen eher ein Gewinn erzielen lässt. Die Behandlungsleistungen können mit höheren Gebühren abgerechnet werden. Im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung bezahlt die gesetzliche Krankenkasse zum Teil Leistungen nicht. Das betrifft Zahnersatz, Sehhilfen und nicht rezeptpflichtige Arzneimittel. Privatpatienten sind bei Medikamenten keine Preisgrenzen gesetzt.
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Sie können einige wesentliche Unterschiede zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung bei der Beitragsermittlung, der ärztlichen Behandlung sowie bei der Abrechnung antreffen.
Für den Beitrag in der privaten Krankenversicherung sind vor allem das Eintrittsalter, das Geschlecht sowie der persönliche Gesundheitszustand bei Versicherungsbeginn bedeutsam. Für den gesamten Versicherungszeitraum wirkt sich außerdem der Umfang des gewählten Krankenversicherungsschutzes auf die Höhe der Beiträge aus. Die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung werden abhängig von Ihrem Einkommen berechnet. Den höchstmöglichen Beitrag bezahlen Sie bei Erreichen der Beitragsbemessungsgrenze. Die freie Arztwahl für privat Krankenversicherte ist ein wesentliches Merkmal der privaten Krankenversicherung. Ohne Überweisung dürfen sie sich an alle niedergelassenen Ärzte wenden.
Das gilt ebenso für Zahnärzte und bei entsprechender Tarifwahl für Heilpraktiker.
Stationäre Behandlungen können nach freier Wahl in öffentlichen und privaten Krankenhäusern erfolgen (tarifabhängige Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer). Eine Behandlung ist für gesetzlich Krankenversicherte nur durch Vertragsärzte und Vertragszahnärzte möglich. Das nächstgelegene Krankenhaus ist normalerweise die behandelnde Klinik. Die Abrechnung ist für gesetzlich Krankenversicherte einfach, da sie bis auf wenige Ausnahmen wie Arztbesuche im Ausland nichts damit zu tun haben. Ärzte und Krankenhäuser übernehmen die komplette Abrechnung (Sachleistungsprinzip mit den entsprechenden Leistungsstellen der Krankenkassen). Das Kostenerstattungsprinzip in der privaten Krankenversicherung verlangt, dass der Privatversicherte direkt mit dem Arzt abrechnet.