Selbst wenn Sie von Arbeitslosigkeit betroffen sind oder einer chronische Krankheit befallen werden, ändert sich nichts an der Versorgung.
Auch wenn Sie nur über ein geringes Einkommen verfügen, sind Sie immer bei einer gesetzlichen Krankenkasse abgesichert. Eine Grundversorgung auf einem derart hohen Niveau wie in Deutschland kann sich im internationalen Vergleich durchaus sehen lassen. Wenn Sie sich die Grundversorgung der europäischen Nachbarn, beispielsweise in der Schweiz oder den Niederlanden, anschauen, werden Sie feststellen, dass dort viel weniger an allgemeinen Leistungen zur Verfügung stehen. Einen anderen wichtigen Vorteil nehmen Sie mit der kostenlosen Mitversicherung von Familienangehörigen wahr.
Wenn Familienmitglieder, wie Ehepartner oder Kinder kein eigenes Einkommen besitzen, werden diese kostenlos mitversichert.
Bei der privaten Krankenversicherung muss jedes Mitglied der Familie einzeln versichert werden. Außerdem sind Kinder von den meisten Zuzahlungen für
ärztliche Leistungen befreit.
Selbst wenn Sie als gesetzlich Krankenversicherte einiges an Kosten mit bezahlen müssen, bleiben diese immer kalkulierbar,
da es feste Obergrenzen gibt. Die Praxisgebühr fällt nur an, wenn Sie einmal pro Vierteljahr Ihren Hausarzt aufsuchen. Dann muss dieser für einen
Facharztbesuch eine Überweisung ausstellen. Jährliche Zuzahlungen für medizinische Leistungen, eingeschlossen Medikamente, übersteigen den Betrag
von 2 Prozent des Bruttoeinkommens allerdings nicht.
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Die gesetzliche Krankenversicherung hat nicht nur für Kinder und Ehepartner ohne Einkommen aufgrund der kostenlosen Mitversicherung viele Vorteile.
Bei einem Krankenkassenwechsel müssen keine Wartezeiten eingehalten werden. Selbst bei einer Krankheit von mehr als sechs Wochen entsteht keine Beitragspflicht. Für Versicherte besteht während des Mutterschafts- und Erziehungsurlaubs Beitragsfreiheit. Zudem wird ein Mutterschaftsgeld gezahlt. Mütter können Vorsorgekuren in Anspruch nehmen. Unter Umständen zahlt die gesetzliche Krankenkasse ein Krankengeld bei Arbeitsunfähigkeit und Krankheit eines Kindes aufgrund vorheriger Krankenbehandlung. In Anspruch genommen werden kann bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen eine Haushaltshilfe. Als gesetzlich Versicherte müssen Sie sich nicht um irgendwelche Abrechnungen der Kosten von Ärzten und Kliniken kümmern.
Alles das erledigt die Krankenkasse.
Lediglich wenn Sie im Urlaub im europäischen Ausland auf eigene Rechnung eine Behandlung durchführen lassen, müssen Sie danach die Abrechnung mit
Ihrer Krankenkasse vornehmen.
Als gesetzliches Mitglied einer Krankenkasse können Sie kostenlos beim Sozialgericht klagen, wenn Sie gegen Bescheide
Widerspruch erheben. In Ausnahmefällen verhandeln die Krankenkassen über eine Härtefallregelung. Wenn Sie einer bestimmten gesetzlichen Krankenkasse
beitreten möchten, kann diese Sie nicht ablehnen. Sie können sich mit einer privaten Zusatzversicherung ergänzende Leistungen (ambulant, stationär,
Zahnersatz) zum bisherigen Versicherungsschutz sichern. Auch wenn Sie ins Ausland reisen, sichert eine preiswerte Auslandskrankenversicherung alle
Krankheits- und Unfallrisiken umfassend ab.