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Private Krankenversicherung

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Zahlreiche Private Krankenversicherungen im Vergleich

Alternativen zur privaten Krankenversicherung

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Private Krankenversicherung

Vom Gesetzgeber sind alle Personengruppen benannt, die keine Privatversicherung abschließen müssen

Die private Krankenversicherung ist eine Alternative für Personen mit einem hohen Einkommen oder für jene, die keiner Versicherungspflicht unterliegen.

Wenn Sie der Gesetzgeber von der Möglichkeit einer privaten Krankenversicherung ausschließt oder Sie vom privaten Versicherer begründet (aufgrund von Vorerkrankungen) abgelehnt werden, bleibt als Alternative zur Privatversicherung nur die Variante der gesetzlichen Krankenversicherung. Zumindest können Sie zwischen den zahlreichen gesetzlichen Krankenkassen und einer Vielzahl von Tarifen wählen. Außerdem bezahlen Sie im Angestelltenverhältnis nur die Hälfte des Beitrages. Eine private Krankenvollversicherung muss nicht nur persönlich, sondern unter Umständen auch für die gesetzlich zu vertretenden Familienangehörigen abgeschlossen werden. Vom Gesetzgeber sind alle Personengruppen benannt, die keine Privatversicherung abschließen müssen. Dazu gehören erst einmal alle in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherten beziehungsweise Versicherungspflichtigen. Weiterhin zählen dazu Personen mit Anspruch auf Beihilfe oder freie Heilfürsorge.

Andere Personengruppe sind Leistungsempfänger laut Asylbewerberleistungsgesetz oder nach dem Sozialhilfegesetz.

Gesetzlich Krankenversicherte, welche die gesetzlichen Vorgaben für einen Wechsel von der gesetzlichen zur privaten Krankenversicherung erfüllen, müssen noch die Hürde der Gesundheitsprüfung bei einem privaten Versicherer überstehen. Bei einer Reihe bestehender Krankheiten gibt es keinerlei Aufnahmemöglichkeit; andere Krankheiten sind gegen einen Risikozuschlag auch innerhalb einer Privatversicherung versicherbar. Generell ohne Zuschläge kommt der Basistarif aus, da hier ein Kontrahierungszwang besteht.

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Gesetzgeber regelt die Nicht-Versicherbarkeit in den beiden Versicherungsformen

Der Gesetzgeber hat im Jahr 2009 die allgemeine Versicherungspflicht eingeführt.
Dies bedeutet, dass Sie und jede andere Person in Deutschland krankenversichert sein müssen.

Wer sich nicht versichert, muss mit einer Bestrafung, beispielsweise einer kompletten Beitragsnachzahlung, rechnen. Alle Personen sind seitdem nicht nur zur Versicherung verpflichtet, sondern gleichzeitig wurden die Möglichkeiten zu einer Versicherbarkeit geschaffen. Wenn es eine Nicht-Versicherbarkeit bei der einen Form der Krankenversicherung (gesetzlich, privat) nicht gibt, trifft dies immer bei der anderen zu. Der Gesetzgeber hat klar geregelt, wann die Nicht-Versicherbarkeit für eine der beiden Krankenversicherungsformen gegeben und akzeptiert wird.

Die private Krankenversicherung muss jene Personen als Mitglieder aufnehmen, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht aufgenommen werden dürfen.

Das bedeutet: Wenn Sie nicht gesetzlich krankenversichert werden können, müssen Sie sich privat krankenversichern. Der Gesetzgeber hat die privaten Versicherer zur Schaffung eines entsprechenden Tarifes verpflichtet, damit ehemalige und langjährig Versicherte ohne Rückkehrmöglichkeit in die gesetzliche Krankenkasse zu bezahlbaren Beiträgen die Grundleistungen einer medizinischen Betreuung sicherstellen können.

Dieser Versicherungstarif ist der Basistarif, der brancheneinheitlich in allen privaten Versicherungsunternehmen in gleicher Weise angeboten werden muss. Die Versicherer können Sie nicht mehr generell ablehnen, wenn Sie Versicherungsschutz im Basistarif wünschen.
Die Grundleistungen im Basistarif richten sich dabei nach einem Versicherungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen.

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