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Private Krankenversicherung

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Zahlreiche Private Krankenversicherungen im Vergleich

Geschichte der privaten Krankenversicherung

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Private Krankenversicherung

Der Grundstein für das deutsche Krankenversicherungssystem war die Gründung von Krankenkassen für die Arbeiter in den Fabriken

Die Geschichte der privaten Krankenversicherung ist nicht losgelöst von der Entwicklung der gesetzlichen Krankenkassen.

Noch weit im 19. Jahrhundert gab es zwischen beiden keinerlei Trennung. Das moderne Gesundheitswesen ist eine Folge der industriellen Revolution, bei der es zu einer rasanten und komplexen Umgestaltung der wirtschaftlichen sowie sozialen Lebens- und Arbeitsbedingungen kam. Die Anfänge der heutigen privaten Krankenversicherungen (PKV) reichen bis in die mittelalterlichen Zünfte zurück. Die Handwerker verschiedener Gewerbe jener Zeit gründeten Zünfte, die sich als Gemeinschaft um die Belange der Mitglieder kümmerten. Von der Gemeinschaft wurden Beiträge erhoben, mit denen Unterstützung bei Krankheit und für in Not geratene Zunftmitglieder und deren Angehörigen geleistet wurde.

Die Beiträge wurden zugleich verwendet, eine Sicherheit im Alter zu schaffen.
Aufgrund dieser sozialen Leistungen können sie als die Vorreiter für die heutigen privaten Krankenversicherungen gesehen werden. Der Grundstein für das deutsche Krankenversicherungssystem war die Gründung von Krankenkassen für die Arbeiter in den Fabriken.

Im Januar 1845 erließ das damalige Preußen zur Zulassung von Krankenkassen die Allgemeinen Gewerbeverordnung. Erst im Jahr 1876 wurde eine einheitliche Regelung für das Hilfskassenwesen geschaffen, welche sich in der ersten Zeit nur mit der Kranken- und Begräbnisversorgung befasste. Im Juni 1883 kam es zur Umsetzung von sozialpolitischen Reformen, welche die Krankenversicherung für Arbeiter endgültig regelten. Erstmals wurden die zu versichernden Personen genau benannt, für die eine Versicherungspflicht vorgesehen war.

Als Träger für die neue soziale Krankenversicherung wurden Orts-, Innungs- und Gemeindeversicherungen gegründet. Hilfs- und Knappschaftskrankenkassen sowie Betriebskrankenkassen gehörten gleichfalls zu den Trägern. Die Gründung dieser Krankenkassen reichte jedoch nicht aus, um allen Schichten der Bevölkerung Zugang zu einer Krankenversorgung zu verschaffen. Die logische Konsequenz war die Gründung von Einrichtungen, die auf privatwirtschaftlicher Basis tätig waren und offen für von der Pflichtversicherung nicht Betroffene war. Ab diesem Zeitpunkt bestand erstmalig der Unterschied zwischen sozialer und privater Krankenkasse.

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Aufwärtstrend in der Entwicklung der privaten Krankenversicherung nach 1923

Beamte, Lehrer und Geistliche suchten nach 1883 verstärkt den Zutritt zur privaten Krankenkasse, nachdem es lediglich bisher für die Beamten des Berliner Polizeipräsidiums eine Krankenkasse gab.

Im Jahr 1901 wurde das Aufsichtsamt für Privatversicherungen geschaffen, dem alle bis dahin existierenden privaten Krankenversicherungen unterstellt wurden. Die von der Sozialversicherungspflicht ausgenommenen selbstständigen Handwerker gründeten im Rahmen der Handwerkskammern eigene Kranken- und Unterstützungskassen. Im Jahr 1934 führte die Umsetzung des Gesetzes zum Aufbau der Sozialversicherung zu größeren Verschiebungen innerhalb und zwischen den einzelnen Krankenkassen. Einige private Ersatzkassen gingen über in die gesetzliche Krankenversicherung.

Die privaten Ersatzkassen wurden in ihrer Form als Körperschaften des öffentlichen Rechts per Gesetz zu Trägern der gesetzlichen Krankenversicherung bestimmt.

Zugleich wurden Arbeiter- und Angestelltenersatzkassen getrennt. Außerdem wurde der berechtigte Personenkreis neu festgelegt, der in einer gesetzlichen Krankenkasse Mitglied werden durfte. Zahlreiche Mitglieder mussten daher in private Krankenkassen wechseln.
Zum Ende des Zweiten Weltkrieges war das Gesundheitssystem zusammengebrochen und es begann die Neuformierung der Versicherungsunternehmen. Im Jahr 1949 kam es zur Gründung eines bundesweiten Verbandes der privaten Versicherer. Gleichzeitig unterliegen seitdem alle privaten Krankenversicherungsgesellschaften der bundesdeutschen Gesetzgebung.

Erst 1970 beschloss die Gesetzgebung mit dem zweiten Krankenversicherungsänderungsgesetz, dass gesetzliche und private Krankenversicherungen gleichberechtigt zu behandeln waren. Mit dem Gesundheitsreformgesetz von 1989 verstärkte sich dann das Abgrenzen von privat und gesetzlich Versicherten. Für langjährig privat Versicherte hat der Gesetzgeber eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung erschwert, beziehungsweise unmöglich gemacht. Seit 1991 wird Rentnern und erkrankten Beamten ein Standardtarif angeboten, der in den Leistungen mit denen der gesetzlichen Krankenkassen vergleichbar ist.

Mit der Reform der Krankenversicherungen von 2009 wurden die privaten Krankenversicherer verpflichtet, neben dem Standardtarif einen Basistarif anzubieten. Im Jahr 2009 meldeten die privaten Krankenversicherer mehr als 8,81 Millionen Versicherte in der Vollversicherung. Weitere private Zusatzversicherungen bestanden für mehr als 21,7 Millionen Deutsche. Über 9,51 Millionen Verträge bestanden zudem im Rahmen der privaten Pflegeversicherungen.

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