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Unterschiede zwischen der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung

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Private Krankenversicherung

Das Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenversicherung umfasst die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Grundversorgung

Arbeitnehmer, die über ein Bruttoeinkommen von bis zu 52.200 Euro im Jahr verfügen, gelten als pflichtversichert und haben Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung.

Verfügen Sie über ein höheres Einkommen oder gehören zur Berufsgruppe der Beamten, Freiberufler und Selbstständigen, können Sie sich freiwillig gesetzlich bei einer Krankenkasse Ihrer Wahl versichern. Einen Zugang zur privaten Krankenversicherung haben alle, die mit ihrem Einkommen über der Pflichtversicherungsgrenze von 52.200 Euro im Jahr liegen.
Darüber hinaus können sich Selbstständige, Freiberufler, Beamte wie auch Studenten unabhängig vom Einkommen privat krankenversichern. Unter den gesetzlichen Krankenversicherungsschutz fallen der Versicherungsnehmer, Ehepartner und auch Kinder bis zum Alter von 25 Jahre, wobei Wehrdienst- oder Zivildienstzeiten noch hinzugerechnet werden.

Sofern Ihre Familienmitglieder nicht mehr als 400 Euro monatlich hinzu verdienen, greift bei der gesetzlichen Krankenversicherung die kostenlose Familienversicherung.

Bei der privaten Krankenversicherung muss jedes Familienmitglied einen separaten Vertrag führen. Das Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenversicherung umfasst die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Grundversorgung. Konkret bedeutet dies, dass nur Mehrbettzimmer bei einer stationären Behandlung zur Verfügung stehen und auch die Arzt- und Krankenhauswahl nicht zum Leistungsumfang der Krankenkassen gehört. Die private Krankenversicherung bietet Ihnen ein gehobenes Leistungsspektrum, das sich unter anderem auf eine freie Arzt- und Klinikwahl und Kostenerstattungen bei Heil- und Pflegemitteln bezieht.

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Versicherungsvarianten basieren auf unterschiedlichen Kostenabrechnungen

Zum Solidaritätsprinzip, dem die gesetzliche Krankenversicherung unterliegt, gehört nicht nur, dass jeder unabhängig von individuellen Risiken aufgenommen werden muss, sondern auch die Beitragsberechnung, die sich am Einkommen orientiert.

Der einheitliche Beitragssatz ist darüber hinaus auch mit einem Arbeitgeberanteil belegt. Freiwillig gesetzlich Krankenversicherte müssen einkommensabhängig ihre Beiträge entrichten und haben die Möglichkeit, auch von einer Zusatzversicherung für den Krankheitsfall zu profitieren. Die Gesundheitskosten werden bei der gesetzlichen Krankenversicherung nach dem Sachleistungsprinzip abgerechnet. Dabei rechnen die Leistungserbringer direkt mit der Krankenkasse ab, ohne dass der Kassenpatient in Vorleistung treten muss.

Die private Krankenversicherung muss nicht jeden Antragsteller aufnehmen.

Basierend auf speziellen Risiken dürfen die Privaten auch Risikozuschläge verlangen, sodass die Gesundheitsprüfung für Sie im Mittelpunkt steht, wenn es um die Beitragsberechnung geht. Ihr Alter, das Geschlecht, Ihr aktueller Gesundheitszustand wie auch Ihre Krankenvorgeschichte nehmen Einfluss auf die Beitragsgestaltung. Der individuell wählbare Tarif beeinflusst ebenfalls die Kosten für den privaten Versicherungsschutz. Auch bei den Beiträgen für den privaten Versicherungsschutz beteiligen sich die Arbeitgeber, doch nur bis zum halben Höchstbeitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung. Unabhängig von Ihrem Gesundheitszustand und Ihren persönlichen Risiken kann der Basistarif der Privaten vereinbart werden. Jedoch darf dieser nicht den Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung überschreiten. Die Abrechnung für Leistungen erfolgt zwischen den Leistungserbringern und dem Versicherten.

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