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Rechtsschutzversicherung für Mieter

Für den Mieter

Wozu dient der Mietrechtsschutz?

Mietverhältnisse bergen oft unerwartete rechtliche Herausforderungen: Auseinandersetzungen mit der Nachbarin, Mängel in der Wohnung, Mieterhöhungen, falsche Nebenkostenabrechnungen, plötzliche Kündigungen oder andere Differenzen mit dem Vermieter. Nicht selten landen diese Fälle am Ende vor Gericht und können zu enormen finanziellen Belastungen führen.

Die Mieter-Rechtsschutzversicherung übernimmt eine Vielzahl von Kosten, die Mieterinnen und Mietern aufgrund ihrer Wohnsituation entstehen können. Dazu gehören Anwaltskosten und Gerichtskosten ebenso wie mögliche Gutachterinnen- und Sachverständigenhonorare. Auch außergerichtliche Mediation und Schlichtungsverfahren für eine einvernehmliche Lösung sind oft Teil des Portfolios dieser Rechtsschutz-Sparte.

Mit dem passenden Tarif bietet die Versicherung somit einen wirksamen Schutz bei Mietrechtskonflikten.


Wie finde ich eine passende Versicherung für Mietrecht?

Die Rechtsschutzversicherung können Sie für diverse Bereiche abschließen, beispielsweise für Arbeitsrecht, Verkehr oder Wohnrecht. Der Bereich Wohnrecht gilt dabei nicht nur für Mieterinnen und Mieter, sondern auch für Vermieter und Vermieterinnen.

Gängig ist auch eine Kombination verschiedener Rechtsbereiche. Der Rechtsschutz für Mieter und Mieterinnen ist bei manchen Anbietern Bestandteil der der Sparte Privat-Rechtsschutz und nicht separat abschließbar.

Generell gilt: Nicht alle Rechtsschutzversicherungen haben identische Preise. Und natürlich variieren auch die Kosten der einzelnen Tarife. Es ist also wichtig, sich vorher genau zu überlegen, welche Anforderungen Sie an Ihre Versicherung haben und die Tarife verschiedener Anbieter zu vergleichen.

Wichtig sind unter anderem folgende Punkte:

  • Die Deckungssumme: Die Deckungssumme ist beim Abschluss der Rechtsschutzversicherung zentral und bestimmt maßgeblich die Höhe der Versicherungsbeiträge. Sie sollte hoch genug sein, dass Sie damit im Ernstfall zwei gerichtliche Instanzen durchlaufen können sowie alle Kosten der gegnerischen Partei und Ausgaben für Juristinnen beziehungsweise Juristen, Sachverständige & Co. decken. Fachleute empfehlen eine Versicherungssumme von mindestens 300.000 Euro.
  • Freie Anwaltswahl: Haben Sie keine freie Anwaltswahl vereinbart, stellt der Anbieter Ihnen im Streitfall eine Juristin oder einen Juristen und Sie können keine Fachkraft Ihrer Wahl beauftragen. In jedem Fall werden in der Regel nur Honorare bezahlt, die nicht oberhalb der Gebührenordnung liegen.
  • Inkludierte Leistungen: Beinhaltet der Vertrag alle gewünschten Leistungsbereiche, wie Mietrechtsstreitigkeiten oder Schadensersatzansprüche? Klären Sie auch, ob bestimmte Fälle, bestehende Konflikte oder bereits anhängige Rechtsstreitigkeiten ausgeschlossen sind. Der Versicherungsschutz gilt zudem in der Regel nur für die im Vertrag konkret bezeichnete Immobilie beziehungsweise das Mietobjekt.
  • Die Wartezeit: Die Wartezeit bestimmt, wann genau Sie nach Vertragsabschluss Anspruch auf Leistungen des Tarifs haben. Diese Wartezeit kann je nach Rechtssparte, Angebot und Vertrag unterschiedlich sein und liegt oft bei drei Monaten oder länger. Streitigkeiten, die in dieser Wartefrist auftreten oder ihren Ursprung noch davor haben, sind von einer Rechtsschutzdeckung in der Regel ausgenommen.
  • Etwaige Selbstbeteiligung: Achten Sie darauf, wie hoch die Selbstbeteiligung bei einzelnen Schadensfällen gegebenenfalls ausfällt. Eine Selbstbeteiligung macht die Beiträge günstiger, sollte jedoch im Leistungsfall nicht Ihr Budget sprengen.
  • Prüfung aller Klauseln: Prüfen Sie vor der Unterzeichnung des Vertrags akribisch alle Klauseln und stellen Sie sicher, dass der Schutz Ihren Ansprüchen entspricht.

Nicht immer ist die Rechtsschutzversicherung zuständig: Ihre Mieterrechtsschutzversicherung leistet bei einer Reihe von Risiken, andere sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Dazu gehört das Abwehren von Schadenersatzansprüchen Dritter. Haben Sie beispielsweise versehentlich einen Schaden in Ihrer Mietwohnung oder im gemeinschaftlichen Hausflur verursacht, fällt das in den Zuständigkeitsbereich Ihrer privaten Haftpflichtversicherung.