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Reiseabbruch­versicherung

Reiseabbruchversicherung

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Reiseabbruchversicherung als Baustein anderer Versicherungen

Neben der Auslandskrankenversicherung, der Reisegepäckversicherung und der Reiseunfallversicherung fällt auch die Reiseabbruchversicherung in den Bereich der sogenannten Reiseversicherungen.

Die Reiseabbruchversicherung findet man in der Regel in zwei Varianten vor: einmal als Teil der Reiserücktrittsversicherung und zum anderen als Einzelversicherung. Üblich ist jedoch, die Reiseabbruchversicherung mit der Reiserücktrittsversicherung zu kombinieren, denn dann sind Sie sowohl vor der Reise als auch während der Reise gegen finanzielle Schäden geschützt. Während die Reiserücktrittsversicherung im Falle eines Nicht-Antritts einer Reise für die zahlbaren Stornierungsgebühren aufkommt, tritt die Reiseabbruchversicherung ein, wenn eine bereits begonnene Reise nicht fortgesetzt werden kann.


Leistungen der Reiseabbruchversicherung

Der Unterschied zwischen Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung ist der versicherte Zeitraum: Dieser reicht bei der Reiserücktrittsversicherung bis zum Abreisetag ins Ausland und erstreckt sich bei der Reiseabbruchversicherung auf den geplanten Reisezeitraum. Mögliche Kosten, die von der Reiseabbruchversicherung im Schadensfall übernommen werden, sind zum Beispiel Umbuchungsgebühren wegen der vorzeitigen Rückreise. Erstattet werden diese Kosten meistens nur dann, wenn der größte Teil der Reise noch bevorgestanden hätte. Zusätzlich entstehende Übernachtungskosten im Falle einer gezwungenen Verlängerung des Auslandaufenthalts werden ebenfalls von der Versicherung übernommen.

Reiseabbruchversicherung – Leistungen

  • Umbuchungsgebühren bei vorzeitiger Rückreise
  • Übernachtungskosten bei Verlängerung des Aufenthalts

Oft muss die Reiseabbruchversicherung spätestens zehn Tage nach der erfolgten Reisebuchung abgeschlossen werden. Falls Sie beispielsweise eine Last-Minute-Reise buchen und die Buchung daher erst wenige Tage vor Reiseantritt erfolgt, gibt es zu diesem Anlass spezielle Last-Minute-Reiseabbruchversicherungen.


In welchen Fällen springt die Reiseabbruchversicherung ein?

In den Versicherungsbedingungen jedes Vertrags ist festgehalten, in welchen Fällen die Reiseabbruchversicherung leistet. Meistens greift diese nur, wenn der größte Teil der Reise noch bevorsteht. Tritt der Grund für den Abbruch einer Reise also beispielsweise erst zwei Tage vor dem eigentlichen Rückreisedatum auf, wird häufig keine Leistung mehr erbracht.

Reiseabbruchversicherung – Leistungsfälle

Die Reiseabbruchversicherung leistet tarifabhängig bei folgenden Ereignissen, wenn diese unvorhergesehen – und zudem nicht erst am Reiseende – eintreten:

  • Erkrankung der versicherten Person
  • Erkrankung oder Tod eines nahestehenden Angehörigen
  • Erkrankung eines daheim gebliebenen Kindes

Der Hauptgrund für einen Reiseabbruch ist die Erkrankung einer versicherten Person. Kann die Reise aufgrund einer Krankheit nicht fortgeführt werden, so übernimmt die Reiseabbruchversicherung etwaige Zusatzkosten, die dann entstehen. In der Regel benötigen Sie das Attest des vor Ort behandelnden Arztes oder Krankenhauses.

Ein weiterer Grund, der ebenfalls versichert wäre und somit aus Sicht des Versicherers einen Abbruch der Reise rechtfertigen würde, ist die schwerere Erkrankung oder der Tod eines nahen Angehörigen, über den Versicherte während seiner Reise benachrichtigt wurde.

Auch wenn das zu Hause gebliebene Kind erkrankt, akzeptieren die meisten Reiseabbruchversicherungen das als Abbruchgrund. Wenn einer versicherten Person während des Urlaubs gekündigt wurde, ist das ein weiterer versicherter Grund.

In allen Fällen ist es wichtig, dass die Ereignisse plötzlich aufgetreten und von den Versicherten nicht vorhersehbar gewesen sind. Nur wenn der Grund für den Reiseabbruch nicht schon vor der Abreise vorauszusehen war, ist Versicherungsschutz vorhanden.

Melden Sie den Abbruch, die Unterbrechung oder Verlängerung Ihrer Reise immer umgehend Ihrem Versicherer wie auch Ihrem Reiseanbieter. Lassen Sie sich von Ihrem Reiseanbieter oder anderen Leistungsträgern gebuchte, aber nicht in Anspruch genommene Leistungen schriftlich bestätigen.

Die Leistungen einer Versicherung variieren je nach Versicherer. Vergleichen Sie deshalb am besten verschiedenen Angebote, um im Schadensfall optimalen Schutz sicherzustellen.