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Girokontovergleich

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Das Girokonto und die steuerlichen Aspekte

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Girokontovergleich

Auch beim Online-Einkauf oder wenn man Geld überweisen möchte, erfüllt das Girokonto alle Anforderungen

Fast jeder führt ein Girokonto. Mittlerweile nutzen aufgrund der zunehmenden Gebührenfreiheit von Girokonten viele die Möglichkeit, mehrere Konten bei verschiedenen Banken zu führen.

Damit lassen sich oftmals eine ganze Reihe von Vorteilen realisieren, die von der kostenlosen Kreditkarte bis zum kostenfreien Festgeldkonto reichen. Girokonten werden von der Mehrzahl der Inhaber nicht als Möglichkeit zur Geldanlage gesehen. Es geht in erster Linie um ein Abwickeln des persönlichen Zahlungsverkehrs mit Vermieter, Stromlieferant oder Telefonanbieter. Auch beim Online-Einkauf oder wenn man Geld überweisen möchte, erfüllt das Girokonto alle Anforderungen.

Oftmals macht es ein zusätzlicher von der Bank eingeräumter Dispokredit zu einer kurzfristigen Geldbeschaffungsquelle.

Zinsen stehen daher aus der Sicht der Nutzer von Girokonten nicht in erster Linie beim Sparen, sondern eher beim Kreditnehmen im Vordergrund. Dennoch gibt es Banken, die für Guthaben auf Girokonten Zinsen gewähren. Die Zinssätze liegen unter denen der aktuellen Tagesgeldanlagen. Auch wenn dies bei einem Girokonto keine großen Zinsbeträge sind, können Sie nur unter bestimmten Voraussetzungen über die Zinserträge steuerfrei verfügen. Die Bank führt von Ihrem erzielten Zinsertrag eine 25-prozentige Abgeltungssteuer an das zuständige Finanzamt ab. Verhindern können Sie dies jedoch, indem Sie einen Freistellungsauftrag bei der Bank stellen. Alle über den Freibetrag erzielten Zinseinkünfte sind dem Finanzamt mit der Steuererklärung mitzuteilen.

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Freistellungsauftrag erteilen und Abgeltungssteuer vermeiden

Der Gesetzgeber verlangt für Einkünfte aus Kapitalanlagen eine Abgeltungssteuer, die auch auf die Zinserträge bei Ihrem Girokonto erhoben werden.

Dies können Sie jedoch mit einem Freistellungsauftrag vermeiden. Gleichzeitig sind eine ganze Reihe von Aufwendungen im Zusammenhang mit der Benutzung von Girokonten steuerlich absetzbar. Sie können beispielsweise Kontoführungsgebühren von der Steuer absetzen.
Dafür gelten allerdings bestimmte Bedingungen. Ohne jeglichen Nachweis real angefallener Gebühren für das genutzte Girokonto können Sie pauschal 16 Euro in der Steuererklärung angeben. Dabei ist es unerheblich, ob die eigentlichen Kontoführungsgebühren niedriger liegen oder wie bei einem kostenlosen Girokonto gar nicht auftreten.

Um höhere Gebühren oberhalb der 16 Euro in der Steuererklärung geltend machen zu können, müssen Sie diese höheren Kosten mit Belegen nachweisen.

Für viele Steuerzahler finden anfallende Kontoführungsgebühren bei der Steuerfestsetzung nur dann in vollem Umfang Berücksichtigung, wenn die Summe der pauschal zur Verfügung stehenden Werbungskosten (2011 920 Euro) überstiegen wird. Wenn Sie gewerblich tätig sind, sollten Sie zwei unterschiedliche Girokonten je eines für privat und für Gewerbe führen. Das ist vor allem dann notwendig, wenn Sie Steuersparmöglichkeiten nicht gefährden möchten.
Sie dürfen demnach steuerbegünstigte Finanzmittel nicht gleichzeitig für private und betriebliche Investitionen ohne entsprechende Zuordnung verwenden. Unter Umständen kann dies zur Verweigerung zur Anerkennung von Betriebsausgaben und Sonderausgaben führen.

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