Was passiert, wenn Sie Ihren Beruf plötzlich nicht mehr ausüben können?
Die Erwerbsminderungsrente reicht im Falle einer Erwerbsunfähigkeit oft nicht aus, um den gewohnten Lebensstil beizubehalten, den man als Berufstätiger in Vollzeitbeschäftigung gewohnt ist. Viele Frauen und Männer entscheiden sich daher für eine private Berufsunfähigkeitsversicherung als ergänzenden Schutz für den Fall einer Berufsunfähigkeit. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist auch unter der Abkürzung BU bekannt und zahlt wie eine private Rentenversicherung eine Leibrente, wenn Sie durch eine Krankheit, einen Unfall oder auch psychische Probleme Ihren Beruf mehr ausüben können.
Eine vergleichbare gesetzliche Absicherung gibt es für alle ab dem Jahr 1961 geborenen Arbeitnehmer heute nicht mehr.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung zählt zu den Invaliditätsversicherungen. Das Hauptargument für den Abschluss einer BU ist die finanzielle Absicherung für den Fall, dass Ihr Einkommen krankheits- oder unfallbedingt nicht mehr für Sie selbst und Ihre Familie zur Verfügung steht. Finanzielle Verpflichtungen wie Raten für ein Eigenheim können Sie eventuell nicht mehr bedienen, wenn Sie als Hauptverdiener langfristig nicht mehr in Ihrem Beruf tätig sein können. Auch Hausfrauen können sich für eine BU entscheiden. Der individuelle Beitrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung richtet sich nach beruflichen Risikogruppen und Faktoren wie dem Alter, der gewünschten Rentenhöhe und Vorerkrankungen.
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Zunächst sollten Sie sich mit dem Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Erwerbsunfähigkeit vertraut machen.
Für beide Fälle werden nämlich gesonderte Versicherungspolicen angeboten. Eine Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn Sie Ihren derzeitigen Beruf, also in der Regel die erlernte Tätigkeit, nicht mehr ausüben können. Erwerbsunfähig sind Sie hingegen, wenn Sie gar nicht mehr arbeiten können. Mit einer BU sichern Sie also nur das Risiko ab, krankheits- oder unfallbedingt nicht mehr in Ihrem Beruf tätig sein zu können. In erster Linie werden mit einer BU-Police finanzielle Risiken abgedeckt. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente wird Ihnen von der Rentenversicherung nur ausgezahlt, wenn Sie gar keinen Beruf mehr ausüben können und zu einhundert Prozent invalide sind.
Das gilt auch für private Erwerbsunfähigkeitsversicherungen, die Sie optional abschließen können, um das Risiko einer totalen Erwerbsunfähigkeit zu versichern.
Private Erwerbsunfähigkeitsversicherungen sind deutlich preiswerter als eine BU und kommen insbesondere für diejenigen infrage, die aufgrund beruflicher Risiken bereits von einer Berufsunfähigkeitsversicherung abgelehnt wurden. Neben der Erwerbsunfähigkeitsversicherung existiert auch die Unfallversicherung als Alternative zur BU. Als Arbeitnehmer sind Sie automatisch gegen Arbeitsunfälle über die Unfallversicherung des Arbeitgebers abgesichert – alle anderen Unfallrisiken im privaten Bereich oder als Selbstständiger decken Sie mit einer privaten Unfallversicherung ab. Diese Police gilt aber nur für Unfälle, nicht für Krankheiten und psychische Erkrankungen.