Der Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenversicherung reicht vielen Versicherungsnehmern nicht mehr aus.
Wollen auch Sie von einem Schutz profitieren, der auf Ihre individuellen Anforderungen zugeschnitten ist, so haben Sie die Möglichkeit, mit einer privaten Krankenzusatzversicherung Lücken zu schließen. Im Vorfeld lohnt es sich, die Ansprüche zu überprüfen, denn nicht jeder private Zusatzschutz ist auch zwingend notwendig. Zu den wichtigen privaten Krankenzusatzversicherungen gehört neben der Auslandsreise-Krankenversicherung auch das Krankentagegeld der privaten Krankenzusatzversicherung. Das Krankentagegeld gehört zu den Verdienstausfallversicherungen und soll den Versicherungsnehmer vor einem Einkommensverlust im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls schützen. Angestellte Arbeitnehmer profitieren von der gesetzlich definierten sechswöchigen Lohnfortzahlungspflicht, doch nach dem Ablauf dieser Zeit muss der Versicherte mit empfindlichen Einbußen rechnen. Mit der Krankentagegeldversicherung können Angestellte, Freiberufler und Selbstständige Einkommensausfälle abfedern.
Ein Arbeitnehmer, der angestellt ist, sichert sich mit der Zusatzversicherung ein Krankentagegeld bis maximal 100 Prozent vom Nettoeinkommen.
Dieses gilt für die Versicherung als Obergrenze für das zu versichernde Tagegeld im Zeitraum nach der gesetzlichen Lohnfortzahlungspflicht. Das Krankentagegeld erweist sich insbesondere für Berufstätige als vorteilhaft, die auf eigene Rechnung arbeiten. Da für Freiberufler und Selbstständige keine gesetzliche Lohnfortzahlungspflicht besteht, sind sie zuerst von finanziellen Einbußen betroffen und können mit dem Krankentagegeld den Verdienstausfall mildern.
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Die Karenzzeit in der Krankentagegeldversicherung umschreibt den Zeitraum zwischen dem Verdienstausfall und der Leistungspflicht der Zusatzversicherung.
Sind Sie fest angestellt, profitieren Sie von der Lohnfortzahlung, während Selbstständige die Länge der Karenzzeit nach einer Staffelung, die von den meisten Versicherern angeboten wird, frei wählen können. Je kürzer die Karenzzeit vereinbart wird, desto teurer wird der Versicherungsschutz. Können Sie als Selbstständiger einen gewissen Zeitraum aus eigenen Mitteln überbrücken, fallen die Beiträge für die Krankentagegeld moderat aus. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, die Höhe des Tagegeldes zu bestimmen.
Die erforderliche Höhe des Krankentagegeldes lässt sich für Sie als Selbstständiger anhand der monatlichen Fixkosten, die privat und beruflich entstehen, errechnen.
Viele Versicherungen setzen für Selbstständige in den ersten Jahren eine maximale Grenze, die meist bei 70 Euro Tagegeld liegt. Tritt der Leistungsfall ein, kann sich die Versicherung bestätigen lassen, dass die abgesicherte Summe auch zum Zeitpunkt der Erkrankung tatsächlich vorhanden war. Somit gilt, dass dieser Personenkreis nur tatsächlich erwirtschaftete Kosten absichern kann. Dieser Versicherungsschutz deckt Versorgungslücken, sollte aber nicht mit der Krankenhaus-Tagegeldversicherung verwechselt werden. Diese geht für jeden Tag mit einem vertraglich vereinbarten Tagegeld in Leistung, den der Versicherte in einer Klinik verbringt. Diese Leistungen sichern nicht den Verdienstausfall ab, sondern sollen die Mehrkosten durch einen stationären Aufenthalt abdecken.