Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen wurde in den vergangenen Jahren mehrfach reformiert. Für gesetzlich versicherte Patienten bedeutete dabei besonders die Gesundheitsreform des Jahres 2004 gravierende Einschnitte:
Die Bundesregierung führte unter anderem die Praxisgebühr, Zuzahlungen zu Arzneimitteln und Hilfsmitteln ein. Auch Sehhilfen für Erwachsene wurden aus dem Katalog der gesetzlichen Krankenkassen gestrichen. Wer eine Sehhilfe benötigt – mehr als 60 Prozent der Deutschen tragen eine Brille oder Kontaktlinsen – zahlt sie aus eigener Tasche. Die gesetzlichen Kassen kommen nur noch in wenigen Fällen für eine Sehhilfe auf. Dies gilt für Kinder unter 18 Jahren und stark sehbehinderte Menschen, deren Sehkraft auf einem Auge nur noch bei maximal 30 Prozent liegt.
Ein Großteil der Versicherten muss heute für seine Brille oder Kontaktlinsen beim Optiker selbst bezahlen.
Dabei belaufen sich die Kosten für eine normale Brille mit Korrektionsgläsern schnell auf 200,- Euro und mehr. Auch für Kontaktlinsen entstehen je nach Linsentyp hohe Kosten pro Jahr. Viele Patienten, die eine Sehhilfe benötigen, entscheiden sich daher für eine private Krankenzusatzversicherung für Brillen und Kontaktlinsen. Diese privaten Versicherungen werden meist direkt von privaten Krankenversicherungen und in Zusammenarbeit mit den gesetzlichen Kassen angeboten und übernehmen beispielsweise bis zu 70 Prozent für verordnete Sehhilfen.
» Jetzt zum kostenlosen Vergleich
Brillenträger wissen: Für eine moderne Sehhilfe kommen schnell ein paar Hundert Euro zusammen. Selbst günstige Brillen – früher häufig als „Kassengestell“ bezeichnet – haben ihren Preis.
Das Gleiche gilt für Kontaktlinsen, die häufig als Tages- oder Monatslinsen getragen werden. Mit Ausnahme starker Sehbehinderungen zahlen die gesetzlichen Krankenkassen zur Brille heute nichts mehr dazu und bieten teilweise selbst private Ergänzungstarife für Sehhilfen an.
Die private Krankenzusatzversicherung für Sehhilfen wird meistens mit privaten Krankenversicherungs-Paketen angeboten.
Die private Krankenzusatzversicherung für Sehhilfen wird meistens mit privaten Krankenversicherungs-Paketen angeboten. Das bedeutet: Sie schließen eine ambulante private Krankenzusatzversicherung bei einer privaten Krankenversicherung oder Ihrer gesetzlichen Kasse ab. Sie haben die Möglichkeit, einen kompletten Zusatztarif abzuschließen, der ambulante Leistungen wie Arzneimittel, Brille und Zahnersatz abdeckt, oder Sie versichern Sehhilfen als Baustein dieser Tarife separat.
Als Voraussetzung für die Kostenübernahme der privaten Krankenzusatzversicherung gilt allerdings eine Verordnung der Brille oder Kontaktlinsen durch einen Augenarzt. Die meisten Versicherer bieten für Sehhilfen einen Tarif mit anteiliger Kostenübernahme von beispielsweise 70 Prozent an. Die private Krankenzusatzversicherung für Sehhilfen ist meist auf eine maximale Jahressumme begrenzt, sodass Sie beispielsweise eine Sehhilfe für einhundert Euro pro Kalenderjahr auf ärztliche Verordnung in Anspruch nehmen können. Beachten Sie mögliche Wartezeiten in der privaten Krankenzusatzversicherung, nach deren Ablauf Sie sich eine Sehhilfe verschreiben lassen können.