In der privaten Krankenversicherung (PKV) können Sie eine Vielzahl von Leistungen durch eine entsprechende Beitragszahlung erwerben.
Es handelt sich im Prinzip um eingekaufte Leistungen. Sie können in den Musterbedingungen (MB/KK) in der privaten Krankenversicherung zum Thema Kur lesen, dass Kurleistungen (Rehabilitationen) in Kur- und Sanatorien durchgeführt werden. Diese sehr allgemeinen Formulierungen zu den normalen Leistungen in der PKV erschweren möglicherweise Leistungszusagen. Musterbedingungen werden allerdings auch nicht von allen Krankenversicherungsunternehmen angewendet. Im § 5 der Musterbedingungen ist ein erster Hinweis auf die Einschränkung der Leistungspflicht aufgeführt. Demnach besteht keine Leistungspflicht für Kuren und Sanatoriumsbehandlungen sowie für Maßnahmen zur Rehabilitation der gesetzlichen Versicherungsträger, wenn Ihr gewählter PKV-Tarif nichts anderes bestimmt.
Gleiches gilt für ambulante Heilbehandlung in einem Kurort oder Heilbad.
Ausnahmen gelten dann, wenn Sie an diesem Ort Ihren polizeilichen ständigen Wohnsitz haben. Auch ein nur vorübergehender Aufenthalt kann als ambulante Heilbehandlung in Kurorten genutzt werden, wenn die Behandlung medizinisch notwendig wird. Dazu zählt Ihr Versicherer beispielsweise eine plötzliche Erkrankung oder einen Unfall. Wenn Sie die Musterbedingungen in der PKV für eine Leistungsbewilligung von Kuren und Reha unter den vorgenannten Bestimmungen interpretieren, ist praktisch eine Bewilligung ausgeschlossen. Sie müssen sich daher bereits bei der Entscheidung für eine jeweilige Krankenversicherungsgesellschaft und deren Tarif mit den genauen Bedingungen auseinandersetzen.
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Kuren werden nicht ausschließlich von gesetzlichen Krankenkassen, sondern auch von privaten Krankenversicherungen ermöglicht und finanziert.
Sie werden meist im regulären Versicherungsvertrag einer PKV einen Ausschluss von Kurleistungen finden. Regelungen können Sie in den jeweiligen Musterbedingungen nachlesen. Allerdings können Sie sich Kurleistungen sichern, indem Sie eine bestimmte Krankenzusatzversicherung abschließen. In der Regel müssen Sie bei diesem Unternehmen gleichzeitig eine Krankenvollversicherung führen. Sie werden dabei unterschiedliche Kurleistungen bei den zahlreichen Versicherungen vorfinden. Gerade für Selbstständige ist eine Zusatzversicherung die einzige Möglichkeit, sich einen Kuraufenthalt leisten zu können.
Welche Leistungen Sie mit der gewählten Zusatzversicherung für die Dauer Ihres Kuraufenthaltes in Anspruch nehmen können, hängt vom Krankenversicherer und dem jeweiligen Tarif ab.
Da sich die Kurleistungen sehr unterscheiden, lohnt der Blick in die entsprechenden Versicherungsbedingungen. Hier finden Sie vor allem zu berücksichtigende Einschränkungen bezüglich einer Dauer und einem Umfang der Leistungen. Bestimmte Versicherer beschränken gleichfalls den Ort für einen Kuraufenthalt. In jedem Fall werden Sie einen Aufenthalt in einer Kurklinik oder Sanatorium verbringen. Manchmal sind die Einrichtungen speziell vorgegeben. Ein vereinbarter Selbstbehalt wird für jeden Kurtag fällig. Die Kriterien, nach denen Sie Kurleistungen erhalten können, sind sehr vielfältig. Sie können stationäre und ambulante Kurleistungen ergänzen, indem Sie weitere Sonderleistungen einschließen. Beispielsweise ist ein Kurtagegeld versicherbar.