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Berufsunfähigkeit

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Zahlreiche Berufsunfähigkeitsversicherungen im Vergleich

Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung

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Berufsunfähigkeit

Die Höhe der vereinbarten Rente sollte mindestens 75 Prozent Ihres letzten Netto-Gehalts betragen.

Die Erwerbsminderungsrente der gesetzlichen Rentenversicherung reicht in der Regel nicht aus, um Ihren Lebensunterhalt zu decken.

Daher ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsrente außerordentlich wichtig, wenn Sie durch einen Unfall oder eine Krankheit Ihren Beruf nicht mehr ausüben können.
Die Versicherung zahlt Ihnen dann die vereinbarte monatliche Rentenhöhe, wenn die Berufsunfähigkeit mindestens 6 Monate besteht und Sie im Vergleich mit Beschäftigten im gleichen Beruf mehr als 50 Prozent berufsunfähig sind.

Viele Versicherungen bieten eine Staffelung der Rentenzahlung an. Sie zahlen schon ab einer Berufsunfähigkeit von 25 Prozent einen Teil der vereinbarten Rentenhöhe.

Mit steigendem Berufsunfähigkeitsgrad erhöhen sich die Renten, aber erst bei 75 Prozent haben Sie Anspruch auf die volle Leistung. Die Höhe der vereinbarten Rente sollte mindestens 75 Prozent Ihres letzten Netto-Gehalts betragen. Sie können Zusatzleistungen mitversichern, zum Beispiel für den behindertengerechten Umbau Ihrer Wohnung oder Zuschüsse für Reha-Maßnahmen und Kuraufenthalte.

Achten Sie darauf, dass Sie eine Nachversicherungsgarantie abschließen. Sie sorgt dafür, dass die Höhe der Zahlungen im Laufe der Zeit erhöht wird, um die gestiegenen Lebenshaltungskosten auszugleichen. Besonders wichtig ist der "Verzicht auf die abstrakte Verweisung". Wenn dieser Verzicht in den Versicherungsbedingungen fehlt, kann die Versicherung die Zahlungen verweigern und darauf bestehen, dass Sie einen anderen Beruf ergreifen, den Sie körperlich noch ausüben können.

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Die Berufsunfähigkeit wird nicht nach dem Invaliditätsgrad berechnet

Bezüglich der Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung kollidieren die Vorstellungen oft mit den Invaliditätsgraden, wie sie in der Unfallversicherung vereinbart werden.

Nicht nur Laien, auch Experten lassen sich dadurch oft verwirren. Tatsache ist, dass die Gliedertaxen der Unfallversicherungen den Grad der Behinderung einer Person feststellen.
Das geschieht völlig unabhängig vom ausgeübten Beruf. In der Berufsunfähigkeitsversicherung ist es genau umgekehrt. Sie ist sehr eng mit dem tatsächlich ausgeübten Beruf verbunden. Haben Sie durch einen Unfall oder eine Krankheit körperliche Schäden erlitten, prüft die Versicherung immer, ob diese Schädigung Sie daran hindert, Ihren Beruf auszuüben. Der Grad der Behinderung ist nicht entscheidend.

Was in dem einen Beruf zu einer Berufsunfähigkeit führt, kann in einem anderen Beruf ohne Bedeutung sein.

Im letzten Fall zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht, auch wenn eine Unfallversicherung vielleicht schon zu einer Zahlung wegen Invalidität verpflichtet ist. Haben Sie zum Beispiel durch einen Unfall oder eine Krankheit ein Auge verloren, entspricht dies nach der Gliedertaxe einer Unfallversicherung normalerweise einem Behinderungsgrad von 50 Prozent. Sind Sie im Büro tätig, können Sie mit dem anderen Auge durchaus in Ihrem Beruf arbeiten. Daher bekommen Sie keine oder eine geringere Rente von der Berufsunfähigkeitsversicherung. Sind Sie jedoch Pilot, müssen Sie mit dieser Schädigung Ihren Beruf aufgeben und die Versicherung muss zahlen.

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