Die Vergabe von Krediten ist nicht an bestimmte Personen oder Unternehmen gebunden.
Wenn Sie einen Kredit beantragen, kann der Kreditgeber die Kreditvergabe nur dann vornehmen, wenn er für das Bereitstellen des Kredites sorgen kann. Das bedeutet konkret, dass das Geld in ausreichendem Maße vorhanden sein muss, bevor Ihnen der Kreditgeber den gewünschten Kredit überhaupt zusagen kann. Eine Bank wird Kunden eine Kreditanfrage nicht positiv bestätigen, wenn es ihr nicht möglich ist, eine bestimmte Geldsumme später an den Kreditnehmer zur Auszahlung bringen zu können. Die Bereitstellung Ihres Kredites kann auf verschiedene Arten erfolgen. Ein Kreditgeber muss bei der Kreditgewährung im Allgemeinen zuerst eigene Mittel ausgeben.
Um jemanden eine größere Geldsumme leihen zu können, kann man selbst bei einem Kreditgeber Geld leihen.
Wenn Banken die Kreditgeber sind, wirtschaften sie sowohl mit eigenem Geld als auch mit dem ihrer Kunden. Zusätzlich können sie sich Geld bei der Zentralbank leihen. Beim sogenannten Interbankenhandel refinanzieren sie sich bei anderen Banken zu einem bestimmten Zinssatz und für eine bestimmte Zeit. Vom Gesetzgeber ist für gewerbliche Kreditgeber vorgeschrieben, einen bestimmten Teil an Eigenkapital als Sicherheitsreserve vorrätig zu halten. Demnach dürfen sie Kredite nur entsprechend einer festgelegten Eigenkapitalquote ausgegeben. Außerdem müssen hohe Kredite sofort an die Finanzaufsicht gemeldet werden.
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Wenn Sie zu jenen Personen gehören oder über ein Unternehmen verfügen, wo freies Geld anzutreffen ist, können Sie Kredite vergeben.
Sie können einen Kredit auch durch einen anderen Kredit finanzieren oder Sie gewähren einen sogenannten Sachkredit, indem Sie jemandem eine bestimmte Sache überlassen, für die er später erst bezahlt. Wenn Sie von der Bank einen Kredit erhalten, ist immer Eigenkapital dabei. Der Rest besteht aus Refinanzierungsgeldern und Kundengeldern. Wenn Kreditgeber große Zahlungsausfälle zu verzeichnen haben, reduziert sich ihr Vermögen zur Vergabe von Krediten. Während der Finanzkrise (2007) musste die Europäische Zentralbank als Kreditgeber einspringen, da sich die Banken untereinander keine Kredite mehr geben wollten.
Während für die gewerbliche Kreditvergabe das Kreditwesengesetz bestimmend ist, gibt es eine solche Regelung nicht bei der Vergabe von Krediten unter Privatpersonen.
Wenn Sie im privaten Bereich einem Bekannten ein gewisses Darlehen geben möchten oder eine bestimmte Unternehmensbeteiligung erwerben wollen, geht das nur mit vorhandenem Geld. Ist das Geld einmal verliehen, kann man damit auch nicht wirtschaften. Wer also Geld verleiht, sollte sich entweder die Risiken eines Totalverlustes bewusst machen oder einen Zahlungsausfall entsprechend absichern. Ohne eine Absicherung ist das Vergeben von Krediten wie Lotto spielen.