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Motorradversicherung Ratgeber

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Motorradversicherung

Fragen und Antworten zur Motorradversicherung

1. Was sind die Vorteile von Saisonkennzeichen?

Es gibt sehr viele Motorradfahrer, die ihre Maschine ausschließlich im Frühling und/oder Sommer benutzen. Für diese Motorradfahrer ist es zu empfehlen, ein Saisonkennzeichen zu beantragen. Das Saisonkennzeichen ist für einen speziellen Zeitraum und nicht für das gesamte Jahr gültig. Der Zeitraum muss mindestens zwei und darf maximal elf Monate betragen. Es gibt diverse Vorteile, die ein solches Saisonkennzeichen mit sich bringt. Der erste Vorteil besteht darin, dass das Motorrad nicht ständig abgemeldet und anschließend wieder angemeldet werden muss. Zudem gibt es auch finanzielle Vorteile. Denn sowohl die Kfz-Steuer als auch die Versicherungsbeiträge sind nur für jenen Zeitraum vom Motorradhalter zu zahlen, in welchem das Motorrad angemeldet ist. Darüber hinaus hat das Saisonkennzeichen den Vorteil, dass es bei den Versicherungen im Normalfall keine ansonsten oftmals üblichen Limits bezüglich der jährlichen Fahrleistung gibt.

2. Wie läuft die Zulassung meines Motorrads ab?

Die Zulassung des Motorrads ist seit 2008 deutlich vereinfacht worden. Sie müssen keine Doppelkarte beim Versicherer mehr beantragen, sondern können die elektronische Versicherungsbestätigungsnummer nutzen, die Sie vom Versicherer erhalten. Mit dieser eVB-Nummer sowie Ihrem Personalausweis und dem Kfz-Schein müssen Sie sich dann zur Zulassungsstelle begeben. Anhand der eVB-Nummer kann der Sachbearbeiter online überprüfen, ob ein Versicherungsschutz für Ihr Motorrad besteht. Ist das der Fall, erhalten Sie Ihr Kennzeichen beziehungsweise Saisonkennzeichen.

3. Was ist bei einer Kündigung zum Jahresende hin zu tun?

Es gibt grundsätzlich zwei Möglichkeiten, wenn Sie Ihre Motorrad-Versicherung kündigen und den Anbieter wechseln möchten. Zum einen gibt es unter bestimmten Voraussetzungen ein Sonderkündigungsrecht, auch als außerordentliches Kündigungsrecht bezeichnet. Dieses Recht besteht zum Beispiel dann, wenn der Versicherer eine Prämienerhöhung angekündigt hat oder Sie Ihr Motorrad dauerhaft abmelden. Nach der angekündigten Erhöhung der Versicherungsprämie haben Sie einen Monat Zeit, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Auch wenn es einen Schadensfall gab, haben Sie nach Abschluss der Regulierung noch für einen Zeitraum von einem Monat die Möglichkeit, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Dabei ist es unerheblich, ob der Versicherer die Schadensregulierung nach Ihren Wünschen vorgenommen oder abgelehnt hat. Neben diesem Sonderkündigungsrecht gibt es auch ein ordentliches Kündigungsrecht. Üblicherweise kann die Motorradversicherung zum Jahresende hin mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Sie müssen also dafür sorgen, dass der Versicherer spätestens am 30. November Ihre Kündigung vorliegen hat. Damit Sie im Zweifelsfall nachweisen können, dass Sie gekündigt haben und die Kündigung dem Versicherer auch rechtzeitig vorgelegen hat, ist eine schriftliche Kündigung per Einschreiben zu empfehlen.
Das Einschreiben sollte zudem mit Rückschein sein, damit Sie einen Nachweis haben, dass der Versicherer die Kündigung auch erhalten hat.

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