1. Wer ist mein Ansprechpartner?
Ihr Vermittler und Ansprechpartner ist: Dirk Natschke Versicherungsmakler. Unser Büro prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und leitet ihn an die gewünschte Gesellschaft weiter. Wir stehen für alle Fragen zum Versicherungsschutz, Ihrem Antrag und bei Schadensfällen zur Verfügung. Sie erreichen uns telefonisch unter 037296-927390, per E-Mail an sach@tarifcheck24.de oder per Post: Dirk Natschke Versicherungsmakler, Schillerstr. 3, 09366 Stollberg.
2. Warum werden nur unbekannte Versicherungsgesellschaften miteinander verglichen?
Unsere Vergleiche scheinen sich nur auf unbekannte Versicherungsgesellschaften zu beziehen. In Wahrheit verbergen sich dahinter aber renommierte Unternehmen. Wir können die Sondertarife dieser Unternehmen nur unter einem anderen Namen anbieten, da herkömmliche Vertreter sonst nicht unternehmensfähig wären. Normale Versicherungsvertreter, die möglicherweise auch Hausbesuche machen, haben viel höhere Vertriebs- und Aufwandskosten, die sie decken müssen, als wir, die ein Online-Portal betreiben, auf dem sich die Kunden selber informieren können. Aus diesem Grund können Vertreter keine Sondertarife anbieten und wir dürfen das nur, wenn wir die Namen der Gesellschaften nicht nennen.
3. Wofür brauche ich eine private Unfallversicherung?
Die private Unfallversicherung deckt die Risiken ab, die Ihnen zu Hause oder in der Freizeit zustoßen können. Unfälle auf dem Weg zur Arbeit, am Arbeitsplatz oder auf dem Heimweg werden für jeden Arbeitnehmer von der gesetzlichen Unfallversicherung übernommen. Unfälle, die zu Hause oder in der Freizeit passieren, hingegen nicht. Hier tritt die private Unfallversicherung in Kraft, mit der Sie zumindest die Folgen eines Unfalls finanziell absichern können – dass ein Unfall passiert, dieses Risiko kann Ihnen leider keiner nehmen.
4. Ist die Unfallversicherung zeitlich oder örtlich begrenzt?
Nein. Die private Unfallversicherung gilt an jedem Ort und zu jeder Tages- und Nachtzeit.
5. Braucht mein Kind eine Unfallversicherung?
Es ist sehr ratsam für sein Kind eine private Unfallversicherung abzuschließen, da dies im Prinzip die einzige Möglichkeit ist, Ihr Kind kostengünstig vor den finanziellen Folgen eines Unfalls abzusichern. Solange es nämlich noch nicht berufstätig ist, hat es normalerweise keine Ansprüche auf die gesetzliche Rentenversicherung und es kann auch noch keine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden.
6. Was ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Die Berufsunfähigkeitsversicherung unterscheidet sich von der privaten Unfallversicherung insofern, dass sie nur in den Fällen zahlt, in denen der Versicherte nach einem Unfall auch wirklich nicht mehr fähig ist zu arbeiten. Der Vorteil einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist der, dass sie auch dann zahlt, wenn aus Krankheitsgründen dem Beruf nicht mehr nachgekommen werden kann. Die Unfallversicherung hingegen kommt wirklich nur für die Folgekosten nach einem Unfall auf, unabhängig davon, ob der Versicherungsnehmer durch den Unfall berufsunfähig wurde oder nicht.
7. Worin unterscheidet sich eine private Unfallversicherung von der Krankenversicherung?
Eine private Unfallversicherung leistet generell eine größere Summe, die auch ein größeres Leistungsportfolio enthält. Eine herkömmliche Krankenversicherung übernimmt zum Beispiel nicht den Umbau an einem Haus, wenn Sie keine Treppen mehr steigen können, oder sie gleicht auch keine Verdienstausfälle aus. Dafür übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Behandlung unabhängig davon, ob die Behandlung durch einen Unfall oder durch Krankheit verursacht wurde.
8. Welche Bedeutung hat der Grad der Invalidität?
Der Grad Ihrer Invalidität bestimmt, wie hoch die Entschädigung aus Ihrer privaten Unfallversicherung ausfällt. Jede Versicherung orientiert sich an einer so genannten Gliedertaxe, in der festgelegt ist, bei wie viel Prozent Invalidität wie hoch die Zahlung ist. Je nach Versicherung kann diese Gliedertaxe sehr unterschiedlich gestaffelt sein. Achten Sie also bei der Wahl Ihrer privaten Unfallversicherung auf eine gute Gliedertaxe. Der Grad der Invalidität wird in der Regel von Ihrem behandelnden Arzt festgestellt, aber es kann auch von der Versicherung ein Arzt beauftragt werden.
9. Übernimmt die Unfallversicherung auch die Kosten, wenn der Unfall bei der Ausübung einer Risikosportart geschehen ist?
Normalerweise sind Freizeitsportler durch die private Unfallversicherung abgesichert. Bezüglich Risikosportarten wie Fallschirmspringen, Tauchen, Drachenfliegen, Rennsport oder wenn der Versicherte in Besitz eines Flugscheins für Luftfahrzeuge ist, sollte sich bei der Versicherung erkundigt werden, ob diese Risiken im Vertrag eingeschlossen sind. Einige Gesellschaften verlangen eventuell einen Risikozuschlag, während andere die Risikosportart mitversichert.
10. Wo ist die Unfallrate am höchsten?
Die meisten Unfälle geschehen in der Freizeit oder zu Hause. Nur ungefähr 30 Prozent der Unfälle geschehen am Arbeitsplatz.
11. Wann zahlt die private Unfallversicherung?
Die Unfallversicherung zahlt in den Fällen, in denen die Invalidität spätestens ein Jahr nach dem Unfall eingetreten ist und spätestens nach drei weiteren Monaten von einem Arzt festgestellt, bestätigt und geltend gemacht wurde. Eine Invalidität liegt dann vor, wenn die Bewegungsfreiheit des Versicherten eingeschränkt ist. Das kann durch eine Verletzung im Kniegelenk, ein Kreuzbandriss, ein Meniskusriss oder eine Schnittverletzung hervorgerufen worden sein, die den Versicherungsnehmer daran hindert, sich einwandfrei zu bewegen.
12. Kann ich mit jedem Alter in eine Unfallversicherung aufgenommen werden?
Viele Versicherungen Beschränken ihre Aufnahme auf Personen, die noch nicht das 65. oder das 70. Lebensjahr erreicht haben. Das ist von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich geregelt. Eventuell werden auch speziell auf Senioren abgestimmte Leistungen angeboten, wie in unserem Bereich "Ohne Gesundheitsprüfung".
13. Warum ist die Versicherung so günstig?
Sie brauchen sich keine Sorgen zu machen, dass die Versicherung so günstig ist, weil an Leistungen gespart wird. Das Gegenteil ist der Fall. Wir können deswegen so günstige und leistungsstarke Verträge anbieten, weil wir ein unabhängiges Unternehmen sind, das ständig die aktuellsten Angebote auf dem Markt vergleicht und für Sie zur Verfügung stellt.
14. Wie wird ein Unfall definiert?
Laut der Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB) liegt dann ein Unfall vor, "wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet (§1 AUB88/§ 1 AUB 94). Weiter heißt es: "Bei dem Unfallereignis kann es sich um menschliches Handeln (Fall, Stoß, Schlag), aber auch um ein Naturereignis (Feuer, Glätte, Sturm) handeln.
15. Muss ich einen Berufswechsel meiner Versicherung melden?
Ja. Wenn Sie Ihren Beruf wechseln, müssen Sie das innerhalb einer festgesetzten Frist Ihrer Versicherung melden. Je nach Berufswechsel kann sich zum Beispiel Ihr berufsbedingtes Unfallrisiko erhöhen und das erfordert eine Anpassung Ihres Tarifs und Ihres Versicherungsschutzes.
16. Welche Leistungsarten können bei einer privaten Unfallversicherung vereinbart werden?
Eine private Unfallversicherung deckt in erster Linie die Invaliditätsleistung ab. Sie zahlt also, wenn Sie durch einen Unfall dauerhaft in Ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt und in Ihrer seelischen und physischen Leistung beeinträchtigt sind. Zudem können Sie folgende Leistungen abdecken:
Die private Unfallversicherung gilt allgemein als eine sehr notwendige Versicherung, obwohl Sie diese freiwillig abschließen können. Als Arbeitnehmer sind Sie bereits in der gesetzlichen Unfallversicherung pflichtversichert. Wer nicht erwerbstätig ist, verfügt über keinen staatlichen Schutz. Allerdings erstreckt sich der staatliche Versicherungsschutz nicht auf den Bereich der Freizeit. Hier müssen Sie sich privat versichern, wenn Sie nach einem Unfall mit bleibenden körperlichen Schäden über ausreichende finanzielle Mittel verfügen möchten. Mit einer privaten Unfallversicherung können Sie sich und Ihre Familie weltweit und rund um die Uhr vor Unfallfolgen absichern.
Die
Versicherungsleistungen einer privaten Unfallversicherung erstrecken sich dabei auf die finanzielle Hilfe für den unfallbedingten
Invaliditäts- und Todesfall. Im Versicherungsfall erhalten Sie die vertraglich festgelegte Summe. Eine lebenslange Rente wird in
der Regel ab einem Invaliditätsgrad von 50 Prozent gezahlt. Ihnen
bietet sich bei einer Unfallversicherung die Gelegenheit, weitere Leistungsmöglichkeiten einzuschließen.
Dazu zählen etwa
Krankenhaustage- und Genesungsgeld sowie die sofortige Zahlung bei Schwerstverletzungen. Im Versicherungsvertrag werden
diesbezüglich alle erfassten Ereignisse aufgeführt. Sie können davon ausgehen, dass sich die Versicherungsleistungen in Abhängigkeit von einem Invaliditätsgrad entwickeln. In der Regel ist eine Leistungsgewährung an eine bestimmte Progression gebunden. Diese kann beispielsweise 350 oder auch mehr betragen.
Sie erhalten bei einer Vollinvalidität die vereinbarte Grundsumme multipliziert mit dem Progressionsfaktor.
18. Welche Voraussetzungen müssen für Leistungszahlungen aus der Unfallversicherung vorliegen?
Damit Ihnen auf der Grundlage Ihres Vertrages einer privaten Unfallversicherung Leistungen gewährt werden, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Eine Invalidität muss in der Regel innerhalb einer Zeitdauer von einem Jahr bezogen auf den Zeitpunkt eines Unfalls eingetreten sein. Kommt es zum Vorliegen einer Invalidität, müssen Sie dies ärztlich feststellen lassen.
Dafür bleibt Ihnen eine Frist von drei Monaten. Danach können Sie einen Anspruch auf Leistungen aus der Unfallversicherung beim Versicherungsgeber geltend machen.
Die Unfallversicherer bieten mehrere Varianten an, wobei der Leistungsbeginn ab einem bestimmten Invaliditätsgrad sich immer auf den Preis Ihrer Absicherung auswirkt. Einige Versicherer sehen erste Leistungen ab einem Invaliditätsgrad von einem Prozent vor. Sie können sich auch für eine Unfallversicherung mit einem Leistungsbeginn bei 30 Prozent Invalidität entscheiden. Ist der Todesfall in der Unfallversicherung versichert, erhalten die Hinterbliebenen die
vorgesehene Geldsumme.
19. Ich betreibe eine nicht ganz ungefährliche Sportart. Ist mein Sport mitversichert?
Bei jeder Versicherung, die persönliche Risiken abzusichern hat, stellt sich vor der Antragsstellung die Frage, ob sie den gewünschten Versicherungsschutz auch zu jedem Zeitpunkt gewährt. Gerade bei der Unfallversicherung sind nicht alle Sportarten mitversichert, wenn diese als nicht ganz ungefährlich gelten. Das gilt im Allgemeinen für Rennsport, Fallschirmspringen, Tauchen, Extrem-Bergsteigen oder Drachenfliegen. Dennoch werden Sie Unfallversicherer finden, die einzelne gefährliche Sportarten ohne Vorbehalte mitversichern oder dies zumindest mit einem entsprechenden Risikozuschlag ermöglichen.