Alle, die sich über den Versicherungsschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung absichern wollen, müssen lediglich über einen Arbeitsvertrag verfügen, um automatisch als Mitglied geführt zu werden.
Jedoch gilt hierbei einschränkend, dass sich der Versicherungsschutz lediglich auf Unfälle bezieht, die sich während der Ausübung der beruflichen Tätigkeit und auf dem direkten Hin- und Rückweg zur Arbeit ereignen. Die Folgen eines Unfalls außerhalb des Arbeitsplatzes, oder auf Wegen, die vom kürzesten Arbeitsweg abweichen, sind nicht über den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz abgedeckt. Hier kann lediglich eine zusätzliche und private Absicherung weiterhelfen.
Die private Unfallversicherung sichert Sie nicht nur weltweit, sondern auch rund um die Uhr ab.
Zu den Vorzügen, die Ihnen der private Unfallversicherungsschutz gewährleistet, gehört, dass die
Zahlungen in Unabhängigkeit zu anderen Versicherungen erfolgen, die der Geschädigte zusätzlich abgeschlossen hat, wie beispielsweise
eine Berufsunfähigkeitsversicherung.
Hierbei müssen Sie beachten, dass die Unfallversicherung nicht mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung
verwechselt werden darf, denn es handelt sich hierbei um grundlegend unterschiedliche Versicherungsvarianten, die sich nur in Teilen
überschneiden. Die Unfallversicherung geht jedoch nur dann in Leistung, wenn ein Unfallereignis vorangegangen ist und dies unabhängig davon,
ob Sie Ihrem Beruf noch nachgehen können oder nicht.
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Unfälle können jeden Menschen aus dem gewohnten Leben herausreißen und zugrunde liegt immer ein plötzlich auf den Körper einwirkendes Ereignis, das einen gesundheitlichen Schaden verursacht.
Zu den Vorzügen der privaten Unfallversicherung zählt die Möglichkeit, dass Sie als Unfallgeschädigter von den Leistungen profitieren, wenn sich eine Invalidität auch erst zu einem späteren Zeitpunkt herausstellt. Zu den Voraussetzungen gehört, dass ein Zeitfenster von einem Jahr vorgegeben wird und ein Mediziner spätestens nach drei weiteren Monaten die Folgen des Unfalls bestätigt. Die Versicherung zahlt nicht nur bei Invalidität, sondern auch im Todesfall an die Hinterbliebenen, damit diese einen finanziellen Engpass auffangen können.
Zu einer wirtschaftlichen Schieflage kommt es in der Regel auch immer dann, wenn eine Invalidität vorliegt. Umso wichtiger ist das Vereinbaren eines ausreichend hohen Schutzes, wenn dieser Ernstfall eingetreten ist. Jedoch müssen Sie auch kalkulieren, dass es wie bei jeder anderen Versicherungsform zu Leistungseinschränkungen oder gar einem Leistungsausschluss kommen kann, wenn die Vertragsbedingungen nicht eingehalten werden.
Nicht abgesichert sind somit die Folgen eines Unfalls, der sich aufgrund von Drogen oder Alkoholeinfluss ereignet.
Auch Unfallereignisse, die als Folge einer Geistes- und Bewusstseinsstörung entstehen, sind nicht durch die Unfallversicherung abgedeckt, denn ein Unfall muss immer die Folge eines äußeren Ereignisses sein, um abgesichert zu sein.