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Ist eine Haftpflicht­versicherung Pflicht?

Haftpflichtversicherung: Pflicht?
Gesetzliche Pflicht zur Haftpflichtversicherung: Wichtig zu Wissen
  • Eine Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die Sie anderen aus Unachtsamkeit, Leichtsinn, aufgrund eines Missgeschicks oder Pflichtvergessenheit zufügen.
  • Dazu zählen neben Sachschäden und Personenschäden auch Vermögensschäden.
  • Je nach Art des Risikos, das versichert werden soll, ist eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Dies gilt etwa für die Kfz-Haftpflicht und in einigen Bundesländern auch für die Hundehaftpflichtversicherung. Eine gesetzliche Pflicht zur Privathaftpflichtversicherung gibt es hingegen nicht.
  • Sie ist dennoch wichtig, da Sie im Schadensfall dazu verpflichtet sind, für die selbst selbst verursachten Schäden aufzukommen – auch ohne Privathaftpflicht.
  • Die Haftpflichtversicherung ist pro Jahr ab niedrigen zweistelligen Eurobeträgen erhältlich. Ein Versicherungsvergleich hilft, einen passenden Haftpflichttarif zu günstigen Konditionen zu finden.

Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.


Haftpflichtversicherung – Pflicht oder freiwillig?

Je nachdem, welches Risiko versichert werden soll, greifen verschiedene Haftpflichtversicherungen. Dabei handelt es sich nicht immer um gesetzliche Pflichtversicherungen.

Für bestimmte Versicherungsgegenstände wie etwa Drohnen kann dennoch eine Versicherungspflicht bestehen. In diesem Fall ist eine Haftpflichtversicherung erforderlich, auch wenn diese andernfalls nicht verpflichtend ist.

Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über gesetzliche und freiwillige Haftpflichtversicherungen.


Freiwillig – die private Haftpflichtversicherung

In Deutschland besteht keine Verpflichtung zum Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung. Sie ist dennoch sinnvoll, denn Schäden sind mitunter schnell verursacht.

Sind Sie nicht versichert, müssen Sie im Schadensfall für alle Kosten selbst aufkommen, auch mit Ihren zukünftigen Einnnahmen. Als Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer hingegen sind Sie gegen die Kosten durch Sach-, Personen- und Vermögensschäden abgesichert.

Für gewöhnlich übernimmt die Privathaftpflicht unter anderem diese Schäden:

  • Rehabilitations- und Behandlungskosten von geschädigten Personen,
  • Ansprüche von Geschädigten auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz,
  • Abwehr von nicht gerechtfertigten Ansprüchen,
  • Kosten zum Ausgleich entstandener finanzieller Verluste,
  • Ersatz und Reparaturkosten bei Sachschäden.

Eine private Haftpflichtversicherung ist bereits für weit unter 100 Euro jährlich erhältlich. Dabei können sich auch mehrere Personen eines Haushalts gemeinsam versichern.

Einige Tarife enthalten zudem eine Forderungsausfalldeckung. Die Ausfalldeckung übernimmt die Kosten, die Ihnen entstehen, wenn Sie selbst geschädigt worden sind, die Gegenseite jedoch nicht zahlen kann.


Diese Haftpflichtversicherungen sind gesetzlich vorgeschrieben

Kfz-Haftpflicht

Möchten Sie in Deutschland ein Fahrzeug bewegen, ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung unverzichtbar. Bereits bei der Zulassung müssen Sie einen Nachweis in Form der elektronischen Versicherungsbestätigungs-Nummer (eVB-Nummer) erbringen.

Die Pflicht gilt dabei auch für Fahrzeuge wie Motorräder, Wohnmobile, E-Scooter oder Quads. Verpflichtend ist hierbei immer nur die Kfz-Haftpflicht, eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung ist hingegen optional.

Berufshaftpflicht

Für einige Berufe gilt eine gesonderte Versicherungspflicht. Dies betrifft insbesondere Selbstständige, denen im Versicherungsfall mitunter Kosten in Millionenhöhe entstehen können. Die Berufshaftpflichtversicherung sichert etwa diese Berufsgruppen finanziell ab:

  • Architektinnen und Architekten,
  • Ärztinnen und Ärzte,
  • Anwältinnen und Anwälte,
  • Apothekerinnen und Apotheker,
  • Energieberater und Energieberaterinnen,
  • Immobilienverwalterinnen und Immobilienverwalter,
  • Steuerberaterinnen und Steuerberater,
  • Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer.

Für Angestellte gibt es in der Regel keine Pflicht für eine eigene Berufshaftpflichtversicherung, denn sie sind für gewöhnlich über den Arbeitgeber versichert. Mitunter kann es sich dennoch lohnen, den Versicherungsschutz zu prüfen und sicherzustellen, dass alle relevanten Schadensfälle mit einer ausreichenden Deckungssumme mitversichert sind.

Jagdhaftpflicht

Jägerinnen und Jäger sind gesetzlich dazu verpflichtet, eine Jagdhaftpflichtversicherung abzuschließen. Sie greift jedoch nicht nur bei Schäden, die durch die Versicherungsnehmerin oder den Versicherungsnehmer selbst verursacht wurden. Auch Jagdhunde und zur Jagd eingesetzte Drohnen sind tarifabhängig mitversichert.

Drohnenhaftpflicht

Bereits seit 2005 müssen Drohnen haftpflichtversichert sein, andernfalls dürfen sie nicht genutzt werden. Nutzen Sie Ihre Drohne privat, können Sie sie teils über Ihre Privathaftpflichtversicherung abgesichern. Dazu muss der Drohnenschutz explizit im Versicherungsvertrag erwähnt werden. Einige Anbieter versichern zudem nur Drohnen bis zu einem bestimmten Gewicht. Alternativ können Sie eine separate Drohnenhaftpflicht abschließen.

Wenn Sie Ihre Drohne gewerblich nutzen, kommen meist beruflich genutzte Haftpflichtversicherungen für die im Schadenfall entstandenen Kosten auf. Dazu zählen etwa die Berufshaftpflicht, die Jagdhaftpflicht oder die Betriebshaftpflichtversicherung.

Hundehaftpflicht

Ob die Hundehaftpflichtversicherung verpflichtend ist, hängt vom Bundesland und auch der Hundeart ab. Als gefährlich eingestufte Hunde müssen in fast allen Bundesländern versichert werden, dabei haben einzelne Bundesländer und Orte diesbezüglich unterschiedliche Vorgaben. Lediglich in Mecklenburg-Vorpommern besteht keine Versicherungspflicht (Stand: März 2024).

In diesen Bundesländern ist die Haftpflichtversicherung für Hunde immer Pflicht:

  • Berlin,
  • Hamburg,
  • Niedersachsen,
  • Sachsen-Anhalt,
  • Schleswig-Holstein,
  • Thüringen.

In diesen Bundesländern müssen nur die dort jeweils als gefährlich eingestuften Hunde versichert werden:

  • Baden-Württemberg,
  • Bayern,
  • Brandenburg,
  • Bremen,
  • Hessen,
  • Nordrhein-Westfalen,
  • Rheinland-Pfalz,
  • Saarland,
  • Sachsen.

FAQ – häufige Fragen zur Pflicht bei Haftpflichtversicherungen

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