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Die steuerliche Behandlung der Risikolebens­versicherung

steuerliche Behandlung

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Können die Beiträge für eine Risikolebensversicherung von der Steuer abgesetzt werden?

Während eine klassische Lebensversicherung (Kapitallebensversicherung) als Geldanlage zählt und daher nicht zu einem Steuervorteil verhilft, sieht es bei einer Risikolebensversicherung (RLV) anders aus: Hier können die gezahlten Beiträge bei der Einkommensteuererklärung in der Anlage Vorsorgeaufwand unter sonstige Vorsorgeaufwendungen eingetragen werden. Als Nachweis genügt es, die entsprechende Beitragsbescheinigung einzureichen.

Diese Methode ist jedoch nicht für alle Menschen geeignet, denn zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen zählen auch die Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung, die vorrangig berücksichtigt werden. Wurde Ihr verfügbarer Freibetrag durch diese beiden Posten bereits ausgeschöpft oder sogar überschritten, dann gibt es keine Möglichkeit, um zusätzlich die Beiträge zur Risikolebensversicherung steuerlich geltend zu machen.

Die Höhe des Freibetrags von steuerpflichtigen Personen ist dabei je nach Familienstand und Art der Beschäftigung unterschiedlich.

Sonstige Vorsorgeaufwendungen und RLV

Familienstand Beschäftigungsart Freibetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen
Ledig angestellt 1.900 Euro
Ledig selbstständig 2.800 Euro
Verheiratet beide angestellt 3.800 Euro
Verheiratet eine(r) angestellt, eine(r) selbstständig 4.700 Euro
Verheiratet beide selbsständig 5.600 Euro

Stand: Oktober 2022


Müssen im Todesfall Steuern auf die Auszahlungssumme gezahlt werden?

Wenn Sie als Begünstigte oder Begünstigter einer Risikolebensversicherung eine Geldsumme erhalten, so wird darauf keine Einkommenssteuer fällig. Es kann jedoch sein, dass je nach Höhe der Auszahlung und verwandtschaftlicher Beziehung zur verstorbenen Person eine Erbschaftssteuer gezahlt werden muss.

Auch hier gibt es gesetzlich vorgeschriebene Freibeträge, die im Rahmen einer Lebensversicherung jedoch vor allem bei unverheirateten Paaren schnell überschritten werden. Was über diese Höchstgrenze hinausgeht, muss beim Finanzamt versteuert werden – bei großen Summen kann der entsprechende Steuersatz sogar bis zu 50 Prozent betragen.

Erbschaftssteuer und RLV

Verwandtschaftsgrad Erbschaftssteuer­freibetrag
Ehepartner, Ehepartnerinnen und eingetragene Lebenspartner bzw. -partnerinnen 500.000 Euro
Kinder 400.000 Euro
Enkelkinder 200.000 Euro
Eltern und Großeltern 100.000 Euro
Unverheiratete Partnerinnen, Partner und andere nicht verwandte oder entfernt verwandte Erbinnen und Erben 20.000 Euro

Stand: Oktober 2022


Gibt es eine Möglichkeit, die Erbschaftssteuer zu umgehen?

Bei Risikolebensversicherungen gibt es zwei verschiedene Vertragsarten mit je unterschiedlichen Auswirkungen auf die Erbschaftssteuer:

  • Über-Kreuz-Vertrag: Person A ist Versicherungsnehmer des ersten Vertrags und zahlt regelmäßige Beiträge, um das Leben von Person B abzusichern. Person B ist Versicherungsnehmer eines zweiten Vertrags und zahlt regelmäßige Beiträge, um das Leben von Person A oder Personen C abzusichern. Kommt es zur Auszahlung der Versicherungssumme, so ist der Betrag erbschaftssteuerpflichtig, sofern er über dem Freibetrag liegt, da Versicherte und Bezugsberechtigte nicht identisch sind.
  • Verbundene Risikolebensversicherung: Bei dieser Risikolebensversicherung auf Gegenseitigkeit (Partnertarif) schließen Person A und Person B einen gemeinsamen Vertrag mit einer gemeinsamen Deckungssumme ab, für den ein regelmäßiger Beitrag fällig wird. Beide Personen sind sowohl Versicherungsnehmer als auch versicherte Personen und Begünstigte im Todesfall des jeweils anderen. Verstirbt einer der beiden Personen und die ausgezahlte Versicherungssumme liegt oberhalb des Erbschaftsfreibetrags, dann wird trotzdem keine Steuer fällig, da beide Personen Versicherungsnehmer waren.
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