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Umwandlung einer Risikolebens­versicherung in eine Kapitallebens­versicherung

Umwandlung

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Risikolebensversicherung ist keine kapitalbildende Lebensversicherung

Die Risikolebensversicherung (RLV) ist lediglich die Absicherung eines Todesfallrisikos mit einer vereinbarten Summe über einen vorab festgelegten Zeitraum von meist 10 Jahren oder länger. Kommt es in dieser Zeit nicht zum Leistungsfall, kommt es auch nicht zu einer Auszahlung. Die Beiträge der Risikolebensversicherung sind deshalb trotz hoher Deckungssummen meist sehr günstig. Sechsstellige Versicherungssummen sind oft bereits für weniger als 100 Euro im Jahr möglich.

Das ursächliche Ziel der Risikolebensversicherung ist die Absicherung von Hinterbliebenen oder von Verbindlichkeiten wie Krediten und Baufinanzierungen. Als reine Absicherungsmöglichkeit wird die Risikolebensversicherung vor allem für junge Familien empfohlen, die einander und den Nachwuchs absichern wollen – insbesondere, wenn ein Hauptverdiener oder eine Hauptverdienerin finanziell für den Haushalt verantwortlich ist.

Im Gegensatz dazu setzt sich die Kapitallebensversicherung aus einer Risikoabsicherung und einem Sparvorgang zusammen. Im Todesfall oder gegebenenfalls auch schon davor, wird der Betrag an die Bezugsberechtigen ausgezahlt. Die Geldinvestition in diese Art der Vorsorge ist deshalb weitaus höher.


RLV in Kapitallebensversicherung umwandeln

Bei Abschluss einer Risikolebensversicherung können Sie bei vielen Versicherungsgesellschaften ein Umwandlungsrecht vereinbaren. Die RLV kann folglich zu einem späteren Zeitpunkt in eine Kapitallebensversicherung umgewandelt werden.

Bei der Vertragsumwandlung bleiben alle wesentlichen Vertragsbestimmungen in Kraft. Der Beitrag erhöht sich bei der beginnenden Kapitallebensversicherung um einen Sparanteil.

Sollten Sie sich dazu entscheiden, prüfen Sie im Vertrag genau, ob sich dies finanziell auch wirklich rentiert oder ob eine weitere Form der Vorsorge eventuell mehr Sinn macht. Einige Versicherer lassen sich das Umtauschrecht mit einem gesonderten Beitragsanteil im Risikobeitrag vergüten.

Gleiches gilt bei Abschluss und Umwandlung einer verbundenen Risikolebensversicherung. Bei dieser Form der RLV werden zwei oder mehr Leben versichert. Sterben einer oder mehrere Versicherte während der Vertragslaufzeit, wird die vereinbarte Leistungssumme einmalig ausgezahlt. Oft wird die verbundene Lebensversicherung von Paaren oder Geschäftspartnerinnen und Geschäftspartnerinnen genutzt. Diverse Versicherungsunternehmen bieten während der ersten zehn Jahre der Vertragslaufzeit die Möglichkeit an, die jeweiligen Risikolebensversicherungen in eine kapitalbildende Lebensversicherung umzuwandeln.


Erneute Gesundheitsprüfung entfällt bei Umwandlung

Bei Abschluss der Risikolebensversicherung kommt es zu einer Gesundheitsprüfung. Die Umwandlung erfolgt ohne nochmalige Prüfung. Sie können eine Kapitallebensversicherung somit auch dann für die Risikoabsicherung und Altersvorsorge nutzen, wenn Erkrankungen vorliegen, die unter normalen Umständen zu einer Vertragsablehnung führen würden.

Auch bei Abschluss der verbundenen Risikolebensversicherung mit Partnervertrag wird eine Gesundheitsprüfung durchgeführt. Spätere Erkrankungen haben jedoch keinen Einfluss auf die Wahrnehmung des Umtauschrechtes.

Ermittelt werden die Prämien zur Risikolebensversicherung dabei anhand von Gesundheitszustand, Alter, Versicherungsdauer, gewünschte Deckungssumme sowie Risiken durch Berufe oder Hobbies (zum Beispiel Flugsport oder Bergsteigen).

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