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Grüne Karte in der KFZ Versicherung

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KFZ-Versicherung

Die Grüne Karte in der KFZ Versicherung erhält ein bei einer KFZ-Haftpflichtversicherung Versicherter kostenlos.

Die Grüne Versicherungskarte für das Ausland wurde im Jahr 1949 eingeführt, um im internationalen Straßenverkehr einen Nachweis des Versicherungsschutzes zu dokumentieren.

Dieses vorwiegend in europäischen Ländern und Mittelmeeranrainerstaaten praktizierte System erstreckt sich mittlerweile auf 44 Staaten. Die Grüne Karte in der KFZ Versicherung ermöglicht allen Kraftfahrzeugführern vor allem an nationalen Landesgrenzen unkomplizierte Auslandsreisen. Ohne Grüne Karte müsste der Fahrzeugführer an der Grenze eine vorgeschriebene Versicherungsdeckung erwerben. Der Nachkauf der Deckung erfolgt dann auf der Grundlage des jeweiligen nationalen Rechts. Das hat unterschiedliche und zum Teil hohe Kosten zur Folge. Die Grüne Karte in der KFZ Versicherung erhält ein bei einer KFZ-Haftpflichtversicherung Versicherter kostenlos. Bei seinem Versicherungsunternehmen muss die Grüne Karte nur angefordert werden.

Vor einer Auslandsfahrt reicht die rechtzeitige Bestellung.

Sollte die Grüne Karte nicht rechtzeitig eintreffen oder vom Fahrer vergessen werden, muss an der Grenze eine Extra-Auslandsversicherung gekauft werden, die ihre Gültigkeit beim Verlassen des Landes beziehungsweise aufgrund der erworbenen Gültigkeit wieder verliert. Bei einem Unfall im Ausland (oder mit einem ausländischen Fahrzeug im Inland) kann mit Hilfe der Daten auf der Grünen Karte ein schneller Informationsaustausch mit der Polizei und auch den Unfallbeteiligten erfolgen. Für Fahrten ins Ausland empfiehlt sich außerdem die Mitführung eines Europäischen Unfallberichts.

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Grüne Karte erleichtert die Abwicklung von Unfällen im Ausland

Die Grüne Karte in der KFZ Versicherung zeigt auf der Rückseite eine Übersicht der Büros, die für die Bearbeitung der Schadensfälle zuständig sind.

Innerhalb der Europäischen Union (EU) gilt seit 1974 das Kennzeichenabkommen. Das Abkommen hat zur Folge, dass das Kennzeichen am Fahrzeug als Versicherungsnachweis ausreichend ist. In den meisten Ländern bestehen ohnehin KFZ-Pflichtversicherungen. In Deutschland muss bereits bei der Zulassung des Fahrzeuges ein Haftpflichtversicherungsschutz nachgewiesen werden. Dennoch erleichtert die Grüne Karte bei einem Unfall den Austausch von Daten und verkürzt die Aufnahme des Unfallgeschehens.

In einigen Ländern Europas ist die Grüne Karte nicht mehr erforderlich, in anderen jedoch zwingend vorgeschrieben. Vor einer Auslandsfahrt ist es ratsam, sich bei unbekannten Versicherungsangelegenheiten mit seinem Versicherer abzustimmen.

Dies gilt insbesondere bei Reisen in die Türkei. Auf der Grünen Versicherungskarte muss ausdrücklich das Landeskennzeichen TR vermerkt sein. Der Versicherungsschutz bezieht sich im asiatischen Teil der Türkei nur auf den Bereich KFZ-Haftpflichtversicherung. In anderen Ländern wird die Grüne Karte nicht anerkannt. Hier muss in jedem Fall an der Grenze die Haftpflichtdeckung erworben werden. Ein Deutsches Büro Grüne Karte in Hamburg ist dem Versicherten dann behilflich, wenn es einen ausländischen Haftpflichtversicherer, einen Fahrzeughalter zu ermitteln gilt oder wenn polizeiliche Ermittlungsakten beschafft werden müssen. Dies kostet allerdings eine Gebühr.

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