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Die Wegfahrsperre

Wegfahrsperrre

Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.

Wegfahrsperre: Wichtig zu wissen

Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.


  • Wegfahrsperren sind Installationen in oder an Fahrzeugen, die dem Schutz vor Autodiebstahl und unbefugter Inbetriebnahme dienen.
  • Neben elektronischen Wegfahrsperren gibt es auch mechanische Diebstahlsicherungen wie Lenkradsperren.
  • Unfreiwillige Wegfahrsperren wie Parkkrallen und Ventilwächter werden von Ordnungsämtern eingesetzt, um zum Beispiel Verwarngelder im Rückstand einzufordern.
  • Für diverse Kfz inklusive Pkw ab dem Jahr 1998 ist der Einbau elektronischer Wegfahrsperren gesetzlich vorgeschrieben.
  • Die Deaktivierung dieser Wegfahrsperre ist verboten und kann zur Minderung des Versicherungsschutzes führen.

Was genau ist eine Wegfahrsperre?

Die Wegfahrsperre ist eine oft elektronische Art der Diebstahlsicherung. Sie verhindert den Start des Motors ohne den zum Fahrzeug gehörenden Zündschlüssel und wird aktiviert, sobald die Zündung ausgeschaltet wird.

Bei älteren Pkw wird die Sperre aktiv, wenn das Fahrzeug mit dem Autoschlüssel oder per Zentralverriegelung abgeschlossen wird. Für einen zusätzlichen Schutz gegen Autodiebstahl können Autobesitzerinnen und Autobesitzer mit mechanischen Wegfahrsperren wie Lenkradkrallen nachrüsten.


Wie funktioniert die elektronische Wegfahrsperre?

Seit dem Beginn des Einbaus elektronischer Wegfahrsperren in den frühen 1990er-Jahren hat sich die Funktionsweise gewandelt.

Früher wurde auf simple Art der Anlasser von der Zündung getrennt. Auf diese Weise konnte keine Diesel- oder Benzinzufuhr erfolgen und die für den Motorbetrieb erforderliche Verbrennung nicht starten. Da professionelle Autodiebe oder selbst geübte Gelegenheitsdiebe diese Vorrichtung leicht umgehen konnten, wurde der Diebstahlschutz verbessert.

Heute werden sogenannte RFID-Systeme (RFID steht für radio-frequency identification) eingesetzt. Der Bordcomputer des Autos kommuniziert über elektromagnetische Strahlung mit dem Autoschlüssel und ermittelt, ob dieser die richtige Seriennummer hat. Bei einer falschen Nummer wird das Motorsteuergerät am Starten gehindert.

Da Autodiebe Methoden entwickelt haben, um die Kommunikation zwischen Bordsystem und Zündschlüssel zu manipulieren oder zu simulieren, und auf diese Art die Blockade des Motorsteuersystems umgehen können, erfolgt heute eine zusätzliche Verschlüsselung des RFID-Signals. Ein garantiert diebstahlsicheres Fahrzeug gibt es aber trotz Wegfahrsperre nicht. Autodiebe entwickeln stetig neue Möglichkeiten, um die Sicherungssysteme der Autohersteller zu umgehen.

Lässt sich die elektronische Wegfahrsperre deaktivieren?

Bei einer Fehlfunktion der Wegfahrsperre kann es sein, dass Ihr Auto nicht mehr startet. Dies kann passieren, wenn die Sperre selbst defekt ist oder elektronische Bauteile im Auto neu verbaut oder getauscht wurden. In diesen Fällen ist es mitunter nötig, die Wegfahrsperre in einer Werkstatt deaktivieren und reparieren zu lassen beziehungsweise neu anzulernen.

Häufig auftretende Gründe für nicht einwandfrei funktionierende Wegfahrsperren sind unter anderem:

  • eine entladene oder defekte Autobatterie,
  • eine entladene Schlüsselbatterie,
  • Korrosion an Sicherungen und Kontakten,
  • Ersatzteile wie Tachometer oder neue Zündschlüssel,
  • Schäden an der Fahrzeugelektronik, zum Beispiel durch Wasser.

Die Deaktivierung oder Reparatur der Wegfahrsperre sollte nur durch Fachkräfte in einer Autowerkstatt erfolgen. Laut § 38a Absatz 1 StVZO müssen Kfz seit 1998 mit einer Wegfahrsperre ausgerüstet sein. Es ist gesetzlich nicht gestattet, diese dauerhaft zu deaktivieren. Auch sind Sie dazu verpflichtet, für die Funktionstüchtigkeit der Sperre zu sorgen.


Mechanische Wegfahrsperren

Für den Einsatz mechanischer Wegfahrsperren gilt keine gesetzliche Verpflichtung. Sie dienen in erster Linie als zusätzlicher Diebstahlschutz auf freiwilliger Basis. Oft werden dazu Lenkradsperren verwendet, die bis Mitte der 1990er-Jahre sehr verbreitet waren.

Weiterhin kann das Auto mithilfe von Sperren gesichert werden, die die Gangschaltung blockieren. Diese funktionieren sowohl bei manuellen als auch Automatikschaltungen. Die Gangschaltungssperre funktioniert mittels eines Bolzens, der das Einlegen der Gänge verhindert. Die Installation erfolgt in der Mittelkonsole.

Tipps und Infos zu verschiedenartigen Wegfahrsperren

In unserem VW-Bus-Ratgeber finden Sie detaillierte Informationen zu verschiedenen Möglichkeiten des Diebstahlschutzes, darunter Pedalfesseln, GPS-Tracker, pneumatische Diebstahlsperren & Co:

VW-Bus: Diese Dinge gehören in jeden Bulli - Anschauungsbild: VW Bus steht am Meer

Unfreiwillige Wegfahrsperren

Insbesondere Stadtverwaltungen und Ordnungsämter setzen mechanische Wegfahrsperren wie Parkkrallen oder Ventilwächter ein. Letztere lassen die Luft aus dem Reifen, sobald das Fahrzeug bewegt wird. So sollen Fahrzeughalterinnen und Fahrzeughalter zur Zahlung aufgefordert werden, wenn sie mit Kfz-Steuerbeiträgen oder Bußgeldern weit im Rückstand sind.


Alcolock

Diese Alkohol-Zündschlosssperre verhindert das Losfahren mit dem Auto unter Alkoholeinfluss. Um dies zu ermöglichen, ist die elektronische Wegfahrsperre mit einem Alkoholtester zur Messung des Atemalkohols verbunden. Damit weniger Menschen unter Alkoholeinfluss sich hinter das Lenkrad setzen, wird gegenwärtig diskutiert, dieses System verpflichtend in Fahrzeuge einbauen zu lassen.


FAQ – häufige Fragen zur Wegfahrsperre

Die TARIFCHECK24 GmbH ist kein Versicherungs­makler/Versicherungs­vermittler. Für die Versicherungs­vermittlung arbeiten wir mit externen Partnern wie CHECK24, der Mr-Money Makler-Bund GmbH und anderen namhaften Partnern aus der Branche zusammen. Der Vertragsabschluss erfolgt nicht über Tarifcheck.de. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz.

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