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Kfz – was tun, wenn der Unfallgegner nicht versichert ist?

Was tun, wenn der Unfallgegner nicht versichert ist? - Anschauungsbild: Zettel hinterm Scheibenwischer

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Wer zahlt, wenn der Unfallgegner oder die Unfallgegnerin keine Kfz-Haftpflichtversicherung hat? Dieser Frage geht der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) nach und interviewte dazu Sandra Schwarz, die Geschäftsführerin der Verkehrsopferhilfe e.V..


Fahrer ohne Kfz-Versicherung gibt es europaweit

Laut Schwarz gibt es in ganz Europa Fahrer, die ohne Kfz-Versicherungsschutz unterwegs sind, allerdings in unterschiedlich starkem Ausmaß, auch in Deutschland gäbe es einige, wenige Fälle. Hintergrund ist entsprechend der Informationen des GDV insbesondere die wirtschaftlich schlechte Situation mancherorts, aufgrund derer manche Menschen zwar auf eine Kfz-Versicherung verzichten, nicht aber auf ihren fahrbaren Untersatz.


Entschädigung, wenn der Unfallgegner nicht versichert ist

Wer in einen Unfall verwickelt wird, muss aber dennoch nicht um sein Recht fürchten – egal von welchem europäischen Land aus er unterwegs ist: Alle EU-Staaten, sowie Norwegen, Island und Liechtenstein haben laut Schwarz eine sogenannte Entschädigungsstelle eingerichtet, die sich derartiger Fälle annimmt: In Deutschland ist seit 2003 die Verkehrsopferhilfe zuständig, bei der Schwarz seit Juli 2015 Geschäftsführerin ist.


Auch Radfahrer und Fußgänger können Ansprüche anmelden

Schwarz betont, dass die Verkehrsopferhilfe nicht nur für motorisierte Verkehrsteilnehmerinnen und -nehmer zuständig ist: Unseren Schutz genießen nicht nur Autofahrer – auch wer als Fußgänger oder Radfahrer im Ausland von einem nicht versicherten Auto angefahren wird, ist bei der Verkehrsopferhilfe richtig.


So funktioniert das Verfahren

Ein Regulierungshelfer kümmere sich um das Recht der oder des Geschädigten, erklärt Schwarz. Verbindlich sei dabei jeweils die Gesetzgebung des Landes, in dem der Unfall stattgefunden habe. Man solle deswegen zu allen Zeiten einen europäischen Unfallbericht mit sich führen und diesen im Schadenfall auszufüllen und von allen beteiligten Teilnehmerinnen und Teilnehmern unterzeichnen lassen.

Wir betrauen einen Regulierungshelfer damit, das Unfallopfer zu entschädigen. Nach der Schadenregulierung holen wir uns das gezahlte Geld dann wiederum vom Garantiefonds des Landes zurück, aus dem der unversicherte Unfallverursacher kommt, erläutert Schwarz im Interview mit dem GDV; diesen Fonds gäbe es in allen EU-Ländern mit einer Entschädigungsstelle.


Mit Verzögerungen muss man rechnen – Entschädigung aber umfassend

Schadenansprüche, die sich auf einen Vorfall im Ausland bezögen, seien in der Bearbeitung häufig langwieriger als Schadenansprüche im Inland, so Schwarz. Die Verkehrsopferhilfe garantiere jedoch, dass ein Betroffener bzw. eine Betroffene, der oder die sich an sie wende, die gleiche Entschädigung erhalte, wie jemand, der durch Kfz-versicherte Verkehrsteilnehmerinnen und -nehmer einen Schaden erlitten habe.

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