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Der Bußgeldkatalog in Deutschland

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Der BKat widmet sich Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr

Der Bußgeldkatalog (BKat) ist eine Rechtsverordnung, die Folgen einer Ordnungswidrigkeit regelt. Im Sprachgebrauch der Behörden wird der Bußgeldkatalog ausdrücklich als die Anlage 1 zur BkatV (Bußgeldkatalog-Verordnung) aufgeführt.

Der Erlass der gesamten Verordnung fällt in die Zuständigkeit des Bundesverkehrsministeriums. Das Ministerium nimmt diese Aufgabe aufgrund des Straßenverkehrsgesetzes (§ 26a StVG) war. Der BKat widmet sich Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr, womit hauptsächlich die Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) und das StVG geahndet werden. Um dem Grundsatz der Gleichheit gerecht zu werden, erstreckt sich der Geltungsbereich der einheitlichen Regelung auf das gesamte Bundesgebiet. Der Bkat setzt sich aus bestimmten Regelsätzen für das Anordnen von Fahrverboten, das Verhängen von Geldbußen (Verwarnungsgelder und Bußgelder) sowie das Eintragen ins Flensburger Verkehrszentralregister zusammen.

Die Höhe der Geldbußen ist grundsätzlich bis zu 750 Euro möglich. Für besonders zu ahndende Vergehen, beispielsweise illegale Autorennen, können Bußgelder bis zu 1.000 Euro betragen.

Das Straßenverkehrsgesetz erlaubt bei Alkohol- und Drogenverstößen sogar die Verhängung von Bußgeldern bis zu 1.500 Euro. Verwarnungsgelder werden bis zu Beträgen von 35 Euro ausgesprochen. Dabei entfällt in jedem Fall ein Eintrag in das Flensburger Verkehrszentralregister. Punkte in Flensburg gibt es hingegen bei Beträgen oberhalb von 40 Euro. Dazu kann es bis zu vier Punkte und ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten geben.

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Harte Strafen für Verkehrsrowdys

Da bei zunehmendem Verkehrsaufkommen die Folgen von Verkehrsverstößen ständig größer werden, wird der Bußgeldkatalog regelmäßig den neuen Gegebenheiten angepasst.

Letztmalig wurde der BKat zum 01.02.2009 geändert. Die hohe Anzahl der Verkehrstoten - jährlich sind dies etwa 5.000 Menschen - hat die Bundesregierung veranlasst, Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit zu ergreifen. Im Zusammenhang mit der Überarbeitung des BKat wurde gleichzeitig die Vollstreckbarkeit von Bußgeldern gegenüber Bürgern der EU-Staaten verbessert. Die einzelnen Verkehrsverstöße wurden nicht geändert. Vielmehr hat sich die Bundesregierung bei der Gestaltung des Bußgeldkataloges an Staaten wie Schweden oder den Niederlanden orientiert.

Verkehrsrowdys sollen generell härtere Strafen erfahren, da menschliches Fehlverhalten in Deutschland zu 95 Prozent die Unfallursache ist.

Verschärft wurden insbesondere die Höhen der einzelnen Bußgelder. Seitdem haben sich die Bußgelder unter anderem für gefährliche Überholvorgänge, für unangepasste Geschwindigkeit, Rotlicht-Verstöße, Verstöße gegen die Vorfahrt sowie Verstöße wegen zu geringen Abstandes wesentlich erhöht. Für Drängeln und Fahren unter Alkohol und Drogen verdoppelten sich die Bußgelder.

Dennoch sind Strafen wie beispielsweise das Verhängen eines Fahrverbotes teilweise Ermessungssache der Entscheidungsgremien. Dem Fahrzeugführer muss daher genau nachgewiesen werden, dass er grob und beharrlich Pflichtverletzungen begangen hat. Der Betroffene hat in jedem Fall das Recht, Widerspruch einzulegen und einen Anwalt mit seiner Vertretung im Bußgeldverfahren zu beauftragen.

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